Schlagwort: Ausbildung

Mehr Teilhabe von jungen Eltern durch Teilzeitausbildung

Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, ist seit 2005 im Berufsbildungsgesetz im § 8 verankert. Doch selbst zehn Jahre später ist das Modell der Teilzeitausbildung recht unbekannt und findet kaum Anwendung. Nur 0,2 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurden 2012 als Teilzeitverträge gemeldet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) engagiert sich dafür, dass das Modell der Berufsausbildung in Teilzeit mehr genutzt wird und hat entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Für junge Menschen mit familiären Verpflichtungen – mehrheitlich junge Mütter, aber auch Personen, die Angehörige pflegen – bietet eine Berufsausbildung in Teilzeit eine gute Chance, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Mit dieser Form der Ausbildung können Verpflichtungen in der Familie und die Anforderungen der betrieblichen Ausbildung besser vereinbart werden. Dieses Modell ermöglicht einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und damit die Perspektive auf eine selbstständige Lebensgestaltung.

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ausBildung – Jugend braucht Perspektive

Unter dem Motto „ausBILDUNG – Jugend braucht Perspektive“ setzen Kirche und Politik beim neunten Josefstag ein Zeichen, damit Jugendliche an Arbeitswelt und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Rund um den 19. März besuchen katholische Bischöfe, Politikerinnen und Politiker und gesellschaftliche Verantwortungsträger/-innen bundesweit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Von Hamburg bis München, von Aachen bis Erfurt, werden sie mit Jugendlichen über ihre Situation im gemeinsamen Tun in den direkten Austausch treten. Bei der zentralen, bundesweiten Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 12. März, um 12 Uhr in Erfurt werden Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow die Aktion eröffnen.

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Junge „Fluchtmigranten“ betrieblich ausbilden

Um weitere Fachkräftereserven zu erschließen, öffnet Deutschland den Arbeitsmarkt zunehmend für bislang ausgeschlossene Flüchtlingsgruppen. So wird auch das Potenzial von jungen Geduldeten für Betriebe besser nutzbar. Seit die Vorrangprüfung 2009 weggefallen ist, haben Geduldete bessere Chancen auf eine duale Ausbildung. Finanziell kann ihre Ausbildung nun eher gefördert werden. Mit erfolgreichem Abschluss und qualifizierter Beschäftigung können sie leichter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und sich ein Leben in Deutschland aufbauen.
Das qualitativ-explorative Forschungsprojekt des IAB untersucht die Umsetzung dieses Politikwechsels. Rechtliche Hürden bestehen insbesondere mit Blick auf Beschäftigungserlaubnisse und Duldungsdauern immer noch. Hinzu kommt, dass Ausländerbehörden als rechtliche Schlüsselinstitutionen vor Ort teils verschieden handeln. Auch bei Arbeitsagenturen und berufsschulischen Angeboten zeigen sich Unterschiede.

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