Schlagwort: Ausbildung

Maßnahmen der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ sollen 10.000 Plätze für Assistierte Ausbildung bringen

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt war 2014 von Spannungen geprägt. Die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz war konstant hoch. Die Zahl unbesetzter Lehrstellen stieg an. Offiziellen Zahlen zur Folge waren 20.872 Jugendliche ohne Lehrstelle. Demgegenüber standen 37.101 offene Stellen. Einerseits sicherlich ein Problem des falschen oder fehlenden Matchings. Andererseits ist das Angebot an Ausbildungsplätzen in vielen Regionen einfach zu gering und es besteht keine echte Wahlmöglichkeit. Mit der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ versucht die Bundesagentur für Arbeit (BA), diesem Umstand Rechnung zu tragen. Ziel dieser Initiative ist es, wieder mehr jungen Menschen die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Nach den konkreten Maßnahmen der Initiative befragten die Linken die Bundesregierung. Die Initiative besteht aus drei Elementen: 160 zusätzliche Ausbildungsakquisiteure sollen durch eine gezielte Ansprache von Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze erschließen, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen ausgebaut und die Assistierte Ausbildung als neues Förderinstrument eingeführt werden.

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Wie lässt sich eine Ausbildungsgarantie in deutsches Recht umsetzen?

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Ausbildungsgarantie bewerten lassen. Die vom Internationalen Bund (IB) beauftragte Expertise stützt die Forderung des Verbunds nach einer rechtlich verbindlichen Garantie. Diese ermöglicht es allen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, eine anerkannte Berufsausbildung nach BBiG/HwO und Landesrecht (Schulberufe) abzuschließen. Sie soll für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre gelten. Ihre Grundlage bilden die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben wie die freie Wahl der Ausbildungsstätte und die freie Berufswahl. Ebenfalls gelten die Grundrechte der Unternehmer und Unternehmen, denen die Entscheidung zur Ausbildung ebenso wie die freie Wahl des Vertragspartners zugesichert bleiben. Um den Garantieanspruch umzusetzen, sind betriebliche Ausbildungsplätze durch ein bedarfsgerechtes Angebot an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen zu ergänzen.

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