Schlagwort: Ausbildung

Welchen Stellenwert räumt die duale Berufsausbildung der Inklusion ein?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) legt eine Auswertung des BIBB Expertenmonitors 2013 vor. Befragt wurden Experten der Berufsbildung zur Umsetzung der Inklusion in der Berufsbildung. Dabei wird der Begriff Inklusion keineswegs einheitlich verstanden. In der deutschen Politik herrscht ein Inklusionsverständnis vor, dass sich vor allem auf Personen mit Behinderungen bezieht. Das Verständnis der UNSECO geht darüber hinaus und versteht Behinderung als soziale Kategorie, die alle Formen möglicher Behinderungen von sozialer Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe miteinbezieht. Dieses Verständnis übertragen auf die Berufsausbildung bedeutet, dass allen ausbildungsinteressierten Jugendlichen unmittelbar nach Verlassen der Schule eine vollqualifizierende Berufsausbildung angeboten werden müsste. Die befragten Experten befürworten überwiegend ein breites Inklusionsverständnis. Wobei sie grundlegende Veränderungen im Berufsbildungssystem eher skeptisch gegenüber stehen. Damit inklusive Berufsausbildung gelingt, werden in erster Linie Qualiätsverbesserungen im Bestehenden angestrebt. Die Realisierung inklusiver Berufsausbildung wird dadurch allerdings deutlich eingegrenzt.

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Der Ausbildungsmarkt verändert sich – der Berufsbildungsbericht 2014

Bundesregierung legt Berufsbildungsbericht 2014 vor: Insgesamt wurden weniger Ausbildungsverträge als im Vorjahr abgeschlossen. Zugleich stieg die Anzahl unbesetzter betrieblicher Ausbildungsplätze. Betriebe finden nicht die richtigen Azubis. Ausbildungsinteressierte Jugendliche finden nicht die richtigen Stellen. Dieser Entwicklung will sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ annehmen. Die Allianz wird ergänzt durch eine neue Initiative „Chance Beruf“, mit der das Bundesbildungsministerium die duale Ausbildung stärken will. Die Attraktivität, Qualität, Gleichwertigkeit und Duchlässigkeit der beruflichen Bildung soll damit gesteigert werden. Was dieses Vorhaben konkret bedeutet, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen. Erschreckend ist, dass die Zahl an Bewerber/-innen aus der BA-Statistik über deren Verbleib keine Informationen vorliegen, zum Vorjahr kaum gesunken ist. Bei 95.622 besteht damit das Risiko, dass sie „quasi unbemerkt“ aus dem Bildungssystem rausfallen.

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EU-Jugendgarantie kann nur als Ausbildungsgarantie gelingen

Bundeskabinett beschließt Plan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie: Allen Jugendlichen unter 25 Jahren soll innerhalb vier Monaten nach Verlassen der Schule oder Dauer von Arbeitslosigkeit ein Angebot gemacht werden. Zu solch einem Angebot zählen ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme. Diese Angebote müssen durch einen Mehrwert für den einzelnen Jugendlichen gekennzeichnet sein. Sie sollen dazu beitragen, dass man im Anschluss nicht in Arbeitslosigkeit oder Inaktivität zurückfällt. Die Bundesregierung sieht Deutschland dafür gut aufgestellt. Es gehe nun darum, die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit strukturell weiterzuentwickeln. Anders sieht das der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. In Deutschland gehe es weniger um die Höhe der Arbeitslosenquote, sondern vielmehr um wirksame Angebote für die große Zahl junger Menschen, die langfristig ohne qualifizierte Ausbildung zu verbleiben drohen. Nur eine Ausbildungsgarantie gewährleiste eine angemessene nationale Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Ansonsten brauche man nicht von einer Garantie zu sprechen.

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Jugendliche mit Migrationshintergrund werden bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen diskriminiert

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legt Studie zur Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor: Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz haben Jugendliche mit Migrationshintergrund auch bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen. Sie müssen deutlich mehr Bewerbungen schreiben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, als Mitbewerber ohne Migrationshintergrund. Im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker ist die Benachteiligung stärker ausgeprägt: Hier muss ein Bewerber mit einem türkischen Namen etwa 1,5-mal so viele Bewerbungen schreiben wie ein Kandidat mit einem deutschen Namen. Bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann sind es 1,3-mal so viele. Die Auswirkungen der Ungleichbehandlung können gravierend sein. Wo diskriminiert wird, entgehen den Ausbildungsbetrieben geeignete Bewerber. Bei den Jugendlichen besteht Resignationsgefahr und das Risiko von Rückzug, wenn sie auf ihre Bewerbung immer wieder Absagen erhalten. Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit auf dem Ausbildungsmarkt herzustellen hat der SVR eine Reihe von Handlungsempfehlungen entwickelt. Die beziehen zentrale Erkenntnisse der Berufsbildungs- und Diskriminierungsforschung mit ein. Die Empfehlungen richten sich vorrangig an Unternehmen und die berufsständischen Kammern, aber auch an Schulen, Zivilgesellschaft und Politik.

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So schätzt die Bundesregierung die Ausbildungsmarktsituation 2013 ein

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN: Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch.Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, legte die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen auf. Mit flankierenden Maßnahmen sei es Ziel, die duale Ausbildung weiter zu stärken.

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