Schlagwort: Ausbildung

Bilanz des Ausbildungsmarktes im Jahr 2016

80.600 Suchende, 43.500 unbesetzte Ausbildungsstellen und 93.400 unbekannt Verbliebene. Das sind die unschönen Erkenntnisse der Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Ausbildungsmarkt 2016. Insgesamt wurden zum Stichtag 563.800 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsplatzangebot blieb damit im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Betriebe in Deutschland stellten mit 546.300 etwas mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung als im Vorjahr, das außerbetriebliche Angebot wurde nochmals zurückgefahren. Die Nachfrage nach Ausbildungsstellen verringerte sich im Vorjahresvergleich leicht um 2.300. Da das Ausbildungsangebot bundesweit stabil blieb, die Nachfrage aber leicht zurückging, könnte man von einer verbesserten Lage für die Jugendlichen sprechen. Doch das gelte nicht für alle. Die Schwierigkeiten, die Ausbildungsangebote und die Nachfragen der Jugendlichen zusammenzuführen, bestehen nach wie vor. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit jungen Frauen sank weiter; diesmal um 3.500. Mehr Studienberechtigte nehmen eine duale Ausbildung auf, der Anteil von Hauptschülern dagegen sinkt.

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Umfassende Betreuung von Jugendlichen durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt nicht die Bedeutung einer Ausbildungsgarantie

Bei der Förderung von Jugendlichen mit Ausbildungsdefiziten unter 25 Jahren besteht bislang das Problem der Zuständigkeit der Jobcenter (steuerfinanziert), sofern die Eltern des Jugendlichen Hartz IV beziehen. Beziehen die Eltern nicht Hartz IV, so sind die Arbeitsagenturen (beitragsfinanziert) zuständig. Oft werden die Jugendlichen hin- und herverwiesen, je nachdem, von wem ihre Eltern Leistungen beziehen. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften haben nun gemeinsam im Verwaltungsrat der Bundesagentur vorgeschlagen, dass künftig die Arbeitslosenversicherung und damit die Arbeitsagenturen für diese Jugendlichen und ihre Förderung eindeutig zuständig sein sollen. Ansgar Klinger, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kommentiert dieses Vorhaben für die „Jugendsozialarbeit News“. Dabei macht er unmißverständlich klar, dass auf eine Ausbildungsgarantie dennoch nicht verzichtet werden kann.

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Assistierte Ausbilung verbessern: flexibler, bedarfsgerechter und praxistauglicher gestalten

Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Jedoch war die AsA aufgrund der zeitlich verschobenen Ausschreibung insgesamt unbefriedigend. Es kam zu einer sehr schnellen und teils unsystematischen Einführung: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größtenteils nicht umgesetzt werden. Daher starteten die Träger im Spätsommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. zieht eine erste Bilanz. Das Vorhaben, die Assistierte Ausbildung bundesweit über das SGB III umzusetzen und zu verbreiten gestaltet sich schwierig. Das Fachkonzept ist sowohl in Phase I als auch in Phase II zu unflexibel, um individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung ausreichend zu fördern. Außerdem hat sich das Instrument in der Förderlandschaft noch nicht etabliert. Bislang fehlen der erforderliche Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.

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Öffentliche Ausbildungsstatistik verschleiert die Lage auf dem Ausbildungsmarkt

Anhand der aktuellen BA-Ausbildungsstatistik vom 2. November 2016 analysiert der DGB die Widersprüche zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die offiziellen Unversorgten, die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch auch für das Jahr 2016 aufrecht erhalten (alternativer Verbleib), die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch vorerst aufgeschoben haben sowie die unbekannt verbliebenen Bewerber. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, als Bewerber/-innen in der offiziellen Statistik gezählt werden. Jugendliche, die nach dem Kriterienkatalog „Ausbildungsreife“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht als „ausbildungsreif“ deklariert werden, erhalten keinen Bewerberstatus und fallen aus der offiziellen Ausbildungsbilanz somit gänzlich heraus. Für den DGB ist die Ausbildungsstatistik politisch bedeutend, denn es geht auch um ein Signal an die Jugendlichen. Durch die These vom Bewerbermangel wird den Jugendlichen suggeriert, auf sie warte ein entspannter Ausbildungsmarkt. Dies ist aber nicht so. Nicht einmal jeder zweite Hauptschüler (45,3 Prozent) schafft nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nahtlos den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Rund 283.000 Jugendliche, die als ausbildungsreif eingestuft werden, gingen leer aus. Sie sind in Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet. Der DGB hält ihre Chancen auf einen Berufsabschluss für gering. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack meint, die Geschichte vom Azubi-Mangel entpuppe sich bei Licht betrachtet als Märchen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen bis 29 Jahre ohne Berufsabschluss sind, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ausbildungsgarantie. GEW-Vorstand Ansgar Klinger stellt klar, „Das Recht auf Ausbildung darf nicht von der konjunkturellen Entwicklung abhängen. Wir brauchen eine Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen“.

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