Zielgruppe für „Assistierte Ausbildung“ erweitert

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag zahlreichen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur sogenannten „Assistierten Ausbildung“ vor – einer zusätzlichen Förderung während der Ausbildungszeit. Damit sollen sozial benachteiligte Jugendliche, solche mit Lernbeeinträchtigungen, aber auch Jugendliche, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung zu machen oder abzuschließen, unterstützt werden. Die Zielgruppe wurde damit gegenüber dem Ursprungsentwurf noch einmal erweitert, was alle Fraktionen ausdrücklich begrüßten. Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf in Dritter Lesung debattiert und verabschiedet. Die „Assistierte Ausbildung“ wird im § 130 SGB III zunächst befristet bis September 2018 eingeführt. Eine Kofinanzierung soll möglich, aber nicht verpflichtend sein.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Jugendliche als V-Leute des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung plant eine enorme Erweiterung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Nachrichtendienst. Sie sollen untere anderem über polizeiliche Maßnahmen hinaus operativ tätig sein und Gegenschläge

Zum Inhalt springen