Arbeits- und Sozialminister wollen gemeinsame Planungsverantwortung von Schule, Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe festschreiben

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder halten die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die berufliche und soziale Eingliederung von leistungsschwächeren jungen Menschen für erforderlich. Sie erachten es für dringend geboten, die differenzierten Unterstützungsmöglichkeiten nach SGB II, SGB III und SGB VIII für sozial benachteiligte junge Menschen besser aufeinander abzustimmen.

Bessere Abstimmung und mehr Kooperation

In ihrer letzten Sitzung in 2014 haben sie daher folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Die Schaffung umfassender Regelungen, die die gemeinsame Planungsverantwortung von Schule, Arbeitsverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe festschreiben. Dafür sind in SGB II und III jeweils Normen zur verbindlichen Zusammenarbeit der Jobcenter und Agenturen für Arbeit mit den Jugendämtern aufzunehmen.
  • Die Einführung eines Regelinstruments in SGB II und SGB III zur gemeinsamen Finanzierung von Angeboten zur beruflichen und sozialen Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Arbeitsverwaltung und Dritte (insbes. Jugendhilfe).

Sie begründen ihren Beschluss u.a. mit ständig zurückgehender finanzieller Beteiligung aus dem Bereich SGB II und SGB III an der Gesamtfinanzierung von Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe seit der Instrumentenreform. Die Arbeitverwaltung vor Ort nutze zu wenig die Möglichkeit, sich an mit der Kinder- und Jugendhilfe abgestimmten Maßnahmen finanziell zu beteiligen. Bewährte ganzheitliche Angebote könnten daher nicht nachhaltig sichergestellt werden.

Quelle: Arbeits- und Sozialministerkonferenz 11/2014 Beschluss Top 6.8

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