Der Europäische Rechnungshof (EU RH) hat in einem Sonderbericht geprüft, ob die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ihrer Jugendgarantie-Systeme angemessen unterstützt hat. Außerdem wurden die Risiken untersucht, die sich möglicherweise auf die Umsetzung der Jugendgarantie auswirken könnten. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie, wofür eine Stichprobe von fünf Mitgliedstaaten (Frankreich, Irland, Italien, Litauen und Portugal) herangezogen wurde. Der Bericht stellt drei Risiken heraus, die die erfolgreiche Umsetzung der mit EU-Mitteln in Höhe von 12,7 Milliarden Euro geförderten Jugendgarantie-Initiative gefährden könnten: die Angemessenheit der Gesamtmittelausstattung, die Definition einer „hochwertigen Arbeitsstelle“ und die Art und Weise, wie die Kommission die Jugendgarantie überwacht und über die Ergebnisse berichtet.