Eckpunkte zum Inhalt, Verlauf und Umsetzung der Assistierten Ausbildung aus Sicht der BA
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen ein Konzept zur Umsetzung der Assistierten Ausbildung (AsA) entwickelt. Dabei handelt es sich um eine individuelle Leistungen in Form einer kontinuierlichen Unterstützung einzelner Jugendlicher. Das Hilfsangebot richtet sich nach der konkreten Lebenssituation der jungen Menschen. Gefördert werden lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung. Eine Doppelbetreuung durch gleichzeitige Teilnahme an verschiedenen Fördermaßnahmen ist ausgeschlossen. Für die Kofinanzierung sind vorrangig die Bundesländer vorgesehen. Die AsA soll ausgeschrieben werden, eigentlich noch diesen Herbst, damit im Frühjahr 2015 mit der Maßnahme begonnen werden kann. Die BA betonte, dass es sich um einen fachlichen Entwurf handelt, der abstimmungsbedingt noch Veränderungen erfahren kann.