„Assistierte Ausbildung“ unbefristet rechtlich verankern und finanziell absichern

Gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, allen jungen Menschen eine Chance auf eine betriebliche Berufsausbildung zu geben. Wichtige Bausteine dafür sind der Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen und die Schaffung eines gesetzlichen Instruments der „Assistierten Ausbildung“. Die Zusagen der Bundesregierung in der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 12. Dezember 2014 dazu sollen mit einem Gesetzentwurf umgesetzt werden, zu dem im Ausschuss „Arbeit und Soziales“ am 02.02.2015 eine Anhörung stattfindet. Es handelt sich um den Gesetzentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz und anderer Gesetze, mit dem der Gesetzgeber in einer Reihe von anderen Sozialgesetzbüchern und Gesetzbüchern Vorschriften ändert. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung seine Empfehlungen zusammen gefasst. Nach Vorschlag der Bundesregierung sollen die Maßnahmen zu 100% von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert werden. Jedoch soll die Assistierte Ausbildung nur befristet angeboten werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist durch Elise Bohlen in der Anhörung vertreten. Der Kooperationsverbund tritt für eine bundesweite zeitlich unbefristete Einführung der Assistierten Ausbildung ein. Damit junge Menschen sowie die Betriebe eine Sicherheit bei der Inanspruchnahme dieser Unterstützung haben, ist eine zeitlich befristete Lösung nicht ausreichend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Gesetzentwurf heißt es zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen und zur „Assistierten Ausbildung:

„Ausbildungsbegleitende Hilfen

Künftig sollen alle jungen Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, diese erhalten können. Ausbildungsbegleitende Hilfen bieten Auszubildenden während einer betrieblichen Berufsausbildung Unterstützung zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung der Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.

„Assistierte Ausbildung“

Durch das neue – befristet geltende – Instrument der „Assistierten Ausbildung“ im Recht der Arbeitsförderung sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System geführt werden. Dies soll auch jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben. Das Instrument greift die Erfahrungen unterschiedlicher Förderungen und Erprobungen in der Praxis auf, die unter dem Begriff „Assistierte Ausbildung“ firmieren. Die Maßnahme richtet sich an lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen. In die Unterstützung sollen die Ausbildungsbetriebe eng mit einbezogen sein. Sie können zudem administrative und organisatorische Hilfen erhalten. Die „Assistierte Ausbildung“ kann auch von den Jobcentern angeboten werden. Das Instrument wird auf die Laufzeit der Allianz für Aus- und Weiterbildung befristet. Damit werden insgesamt vier Jahrgänge – einschließlich des Starts im Ausbildungsjahr 2018/2019 – gefördert. Bereits für das Ausbildungsjahr 2015/2016 sollen bis zu 10.000 Plätze zur Verfügung stehen.“

Beim Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz und anderer Gesetze handelt es sich um ein Artikelgesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Für diese Gesetze ist auch die Bezeichnung „Omnibusgesetz“ gebräuchlich, wenn Änderungen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden.

Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit empfiehlt in seiner Stellungnahme die flächendeckende Einführung der „Assistierten Ausbildung“:

„Allen jungen Menschen Teilhabe durch einen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Damit mehr Jugendliche einen Ausbildungsabschluss erreichen und wieder mehr Unternehmen erfolgreich ausbilden, muss das Ausbildungssystem weiterentwickelt werden. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit bietet die „Assistierte Ausbildung“ hierzu einen erprobten Ansatz, der Jugendliche und Unternehmen in der Vorbereitung und im Ausbildungsverlauf individuell und bedarfsgerecht unterstützt.

Für eine bundesweite Einführung der „Assistierten Ausbildung“ und zur Sicherung eines Anspruchs junger Menschen und der Betriebe auf diese Unterstützung ist eine gesetzliche Verankerung notwendig. Eine untergesetzliche Regelung bzw. eine zeitlich befristete Lösung ist nicht ausreichend.“

Zur Zielgruppe für die „Assistierte Ausbildung“ erklärt der Kooprationsverbund:
„Die „Assistierte Ausbildung“ richtet sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Eine Beschränkung auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ist nicht sinnvoll. Vielmehr sollen auch darüber hinaus Auszubildende gefördert werden können, z. B. junge Alleinerziehende, die weder lernbeeinträchtigt noch im klassischen Sinne sozial benachteiligt sind. Auch soll ein Einstieg in die „Assistierte Ausbildung“ nach Ausbildungsbeginn möglich sein, wenn z. B. ein Abbruch droht.

Es handelt sich bei der „Assistierten Ausbildung“ also um ein flexibles Begleitinstrument für die reguläre Ausbildung. Dem Inklusionsgedanken folgend soll kein Sonderweg eingeschlagen werden. Mit einem offenen und flexiblen Konzept soll auf die individuellen Unterstützungsbedarfe von Auszubildenden passgenau eingegangen werden.“

Damit „Assistierte Ausbildung“ gelingt, benennt der Verbund vier unverzichtbare Faktoren:

  • „Notwendig ist eine kontinuierliche und verlässliche Begleitung durch eine Fachkraft der Jugendsozialarbeit über die gesamte Ausbildungszeit. So erhalten Jugendliche durch eine sozialpädagogische Fachkraft individuelle Unterstützung bei allen fachlichen, organisatorischen sowie persönlichen Belangen.
  • Bei Bedarf werden zudem im Rahmen einer sechsmonatigen individuellen Ausbildungsvorbereitungszeit Jugendliche mit ausbildungsvorbereitenden Trainings, Vorbereitung, Beratung und Begleitung im Praktikum sowie durch Vermittlung in eine Ausbildungsstelle gefördert. Unternehmen werden durch eine verlässliche Praktikumsbegleitung und die passgenaue Vermittlung von Auszubildenden unterstützt sowie bei der Erledigung von Formalitäten entlastet.
  • Betriebe können bedarfsgerecht Hilfen bei der Durchführung und individuellen Ausgestaltung der Ausbildung anfordern. Die Sozialpädagogen/-innen moderieren bei Konfliktfällen, beraten im Umgang mit den Jugendlichen und schaffen damit eine deutliche Entlastung für die Unternehmen.
  • Es gibt gleichberechtigte Zugänge für Jugendliche und Unternehmen. Jugendliche und Unternehmen entscheiden sich gemeinsam und freiwillig, das Angebot wahrzunehmen oder auch wieder zu beenden.“

Quelle: BMAS; Ausschuss Arbeit und Soziales; Die LINKE; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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