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afa-Info zum Fachkonzept der „Assistierten Ausbildung“
Der Bundestag hat eine gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im § 130 SGB III beschlossen. Zum 1. Mai 2015 trat das Gesetz in Kraft.
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Der Bundestag hat eine gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im § 130 SGB III beschlossen. Zum 1. Mai 2015 trat das Gesetz in Kraft.
Die Einführung der „Assistierten Ausbildung“ im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung bietet Potenzial, allerdings gibt es noch viele Unklarheiten. Vielerorts werden Befürchtungen und
Der Europäische Gesetzgeber will das Vergaberecht modernisieren und legte dazu ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor. Das Regelwerk ist
Die 13. Ausgabe der DREIZEHN richtet unter dem Titel „Wir sind dann mal weg …. Jugend im Wandel“ den Blick auf die Auswirkungen des demografischen
Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Eingliederung, insbesondere Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt, bedürfen einer Neuausrichtung. Diese Auffassung vertrat eine Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat auf Basis der Berufsbildungsstatistik Ausbildungsverläufe und vorzeitige Vertragslösungen analysiert: Seit Anfang der 1990er-Jahre schwankt der rechnerische Anteil der gelösten Ausbildungsverträge an allen begonnenen Ausbildungsverträgen zwischen 20 und 25 Prozent, wobei der Wert tendenziell bei einer aus Sicht der Auszubildenden günstigeren Ausbildungsmarktlage eher bei 25 Prozent und bei einer aus ihrer Sicht weniger günstigen Marktlage eher bei 20 Prozent liegt. Seit 2005 steigt insbesondere der Anteil der Vertragslösungen in der Probezeit an; machten sie in 2005 noch ca. ein Viertel aller Vertragslösungen aus, liegt dieser Anteil seit 2011 bereits bei gut einem Drittel. Auch die Attraktivität der Berufe (hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Vergütung, weitere Erwerbschancen) und die betrieblichen Ausbildungsbedingungen beeinflussen die Stabilität von Ausbildungsverhältnissen.
Die „Assistierte Ausbildung“ wurde im SGB III verankert und damit rechtlich abgesichert. An verschiedenen Standorten in Deutschland wird jedoch bereits „Assistierte Ausbildung“ umgesetzt und erfolreich
Die Bundesregierung informierte das Parlament über ihre Ziele und Strategien in der Sozialpolitik: Besonders unterstützt werden Jugendliche beim Berufseinstieg, zum Beispiel durch das neue Instrument
Das Bundeskabinett hat diese Woche den Berufsbildungsbericht 2015 beschlossen. Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort: mehr Lehrstellen bleiben unbesetzt bei gleichzeitigem Rückgang an angebotenen Ausbildungsplätzen. Allerdings stehen nicht alle offenen Ausbildungsstellen allen suchenden Jugendlichen zur Verfügung. Junge Menschen mit Hauptschulabschluss werden bei der Bewerberwahl sehr häufig ausgeschlossen. Ebenso wie Jugendliche mit Migrationshintergrund oder ausländischer Staatsbürgerschaft. Dennoch ist für die Politik das duale System unverzichtbar. Über die Hälfte der Schulabgänger beginnen eine Berufsausbildung. Die Attraktivität der beruflichen Bildung soll weiter gesteigert werden. Den Mismatch am Ausbildungsmarkt überwinden will man mit dem neuen Förderinstrument „Assistierte Ausbildung“. Es ist das einzige Instrument, das Jugendliche und Betriebe gemeinsam untertützt.
„Hier findest Du Deinen Ausbildungsplatz“, heißt es auf der Startseit der IHK-Lehrstellenbörse. Doch das gilt häufig nicht für Hauptschulabsolventen. Denn auf 61,6 Prozent der angebotenen Ausbildungsplätze können sie sich de facto gar nicht bewerben – sie werden durch die formalen Anforderungen von vornherein ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des DGB Bundesvorstands. Dieser hatte rund 44.000 offene Ausbildungsplatz-Angebote der bundesweiten IHK-Lehrstellenbörse ausgewertet. Der DGB kritisiert, es passe nicht zu den vielfachen Klagen über den Fachkräftemangel, wenn Unternehmen junge Menschen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen von vornherein ausgrenzten. Mit der Assistierten Ausbildung und dem Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen seien Instrumente geschaffen worden, um gezielt leistungsschwächere Jugendliche und die Ausbildungsbetriebe zu unterstützen. Jetzt stehen die Unternehmen in der Pflicht diese zu nutzen, um mehr Jugendliche betrieblich auszubilden.