
Spielerisch eine Ausbildung absolvieren
Viele junge Leute scheinen schlecht über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Berufsausbildung informiert zu sein. auch gehen die Vorstellungen, wie eine Ausbildung abläuft
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Viele junge Leute scheinen schlecht über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Berufsausbildung informiert zu sein. auch gehen die Vorstellungen, wie eine Ausbildung abläuft
Bei der Förderung von Jugendlichen mit Ausbildungsdefiziten unter 25 Jahren besteht bislang das Problem der Zuständigkeit der Jobcenter (steuerfinanziert), sofern die Eltern des Jugendlichen Hartz IV beziehen. Beziehen die Eltern nicht Hartz IV, so sind die Arbeitsagenturen (beitragsfinanziert) zuständig. Oft werden die Jugendlichen hin- und herverwiesen, je nachdem, von wem ihre Eltern Leistungen beziehen. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften haben nun gemeinsam im Verwaltungsrat der Bundesagentur vorgeschlagen, dass künftig die Arbeitslosenversicherung und damit die Arbeitsagenturen für diese Jugendlichen und ihre Förderung eindeutig zuständig sein sollen. Ansgar Klinger, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kommentiert dieses Vorhaben für die „Jugendsozialarbeit News“. Dabei macht er unmißverständlich klar, dass auf eine Ausbildungsgarantie dennoch nicht verzichtet werden kann.
Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Jedoch war die AsA aufgrund der zeitlich verschobenen Ausschreibung insgesamt unbefriedigend. Es kam zu einer sehr schnellen und teils unsystematischen Einführung: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größtenteils nicht umgesetzt werden. Daher starteten die Träger im Spätsommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. zieht eine erste Bilanz. Das Vorhaben, die Assistierte Ausbildung bundesweit über das SGB III umzusetzen und zu verbreiten gestaltet sich schwierig. Das Fachkonzept ist sowohl in Phase I als auch in Phase II zu unflexibel, um individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung ausreichend zu fördern. Außerdem hat sich das Instrument in der Förderlandschaft noch nicht etabliert. Bislang fehlen der erforderliche Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben vor Kurzem eine Initiative im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestartet, alle jungen
Den besonderen Nutzen europäischer Mobilitätsangebote für sozial benachteiligte junge Menschen an den Übergängen stellt eine Expertise der Service- und Transferstelle für die EU-Jugendstrategie in Deutschland heraus.
Seit circa 50 Jahren erhalten Blockschülerinnen und Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung in Wohnheimen vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung als Freiwilligkeitsleistung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte
Unterschiedliche Erwartungen und Wertvorstellungen oder einfach nur sprachliche Missverständnisse können zu Schwierigkeiten führen, wenn Unternehmen Geflüchtete ausbilden. Die Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)
Anhand der aktuellen BA-Ausbildungsstatistik vom 2. November 2016 analysiert der DGB die Widersprüche zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die offiziellen Unversorgten, die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch auch für das Jahr 2016 aufrecht erhalten (alternativer Verbleib), die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch vorerst aufgeschoben haben sowie die unbekannt verbliebenen Bewerber. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, als Bewerber/-innen in der offiziellen Statistik gezählt werden. Jugendliche, die nach dem Kriterienkatalog „Ausbildungsreife“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht als „ausbildungsreif“ deklariert werden, erhalten keinen Bewerberstatus und fallen aus der offiziellen Ausbildungsbilanz somit gänzlich heraus. Für den DGB ist die Ausbildungsstatistik politisch bedeutend, denn es geht auch um ein Signal an die Jugendlichen. Durch die These vom Bewerbermangel wird den Jugendlichen suggeriert, auf sie warte ein entspannter Ausbildungsmarkt. Dies ist aber nicht so. Nicht einmal jeder zweite Hauptschüler (45,3 Prozent) schafft nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nahtlos den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Rund 283.000 Jugendliche, die als ausbildungsreif eingestuft werden, gingen leer aus. Sie sind in Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet. Der DGB hält ihre Chancen auf einen Berufsabschluss für gering. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack meint, die Geschichte vom Azubi-Mangel entpuppe sich bei Licht betrachtet als Märchen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen bis 29 Jahre ohne Berufsabschluss sind, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ausbildungsgarantie. GEW-Vorstand Ansgar Klinger stellt klar, „Das Recht auf Ausbildung darf nicht von der konjunkturellen Entwicklung abhängen. Wir brauchen eine Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen“.
Trotz 43.500 noch unbesetzter Ausbildungsplätze gibt es in diesem Ausbildungsjahr 20.600 junge Menschen, die bei ihrer Ausbildungsplatzsuche leer ausgehen. Dies zeigen die gestern veröffentlichten Zahlen
Durch das ab 1. August 2016 geltende „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ergeben sich Änderungen der SGB II-Leistungen für Auszubildende. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein ausführliches