Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung

Am 6. August 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft. Das Gesetz erlangt eine Duldung zum Zweck der beruflichen Ausbildung. Eine Arbeitshilfe zu §60a Abs. 2 Satz 4ff AufenthG bietet Praxistipps und erläutert Hintergründe. Deutlich wird darin auch, dass die Rechtssprechung und mehrere Bundesländer die restriktive Auslegung der gesetzlichen Regelung durch Bayern oder das Bundesinnenministerium nicht teilen.

Die Arbeitshilfe hat den Stand 1. Februar 2017. Autorin ist Kirsten Eichler von der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe soll bei Bedarf aktualisiert werden.

Die Arbeitshilfe steht im Anhang zum Download zur Verfügung.“

Quelle: Harald Thomé

Dokumente: Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_Stand_01.02.2017_Webversion.pdf

Ähnliche Artikel

Im Vordergrund ist eine graue Mauer. Über das gesamte Bild spannt sich ein Maschendrahtzaun. Mittig hiner der Mauer sind drei Männer mit Migrationshintergrund in der Rücken-Ansicht im Bild. Sie tragen eine schwarze, eine rote und eine blaue Jacke. Alle drei sind dunkelhaarig.

Abschiebung und Einbürgerung werden parallel beraten

Der Bundestag startet die Beratungen über das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und die „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“. Einmal sollen Abschiebungen schneller und gnadenloser erfolgen. Einmal sollen die Einbürgerung erleichtert

Skip to content