Schlagwort: Ausbildung

DGB-Analyse zum gespaltenen Ausbildungsmarkt

Unternehmen klagen über mangelnde Bewerber doch ein Drittel der Jugendlichen, die sich ernsthaft für eine Ausbildung interessieren, findet keine Stelle. Das offenbart eine Analyse der Ausbildungsstatistik die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für 2016 vorgenommen hat. Demnach gingen im Ausbildungsjahr 2016 insgesamt 283.281 junge Bewerber bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer aus. Gleichzeitig gab es 520.332 abgeschlossene Lehrverträge. Nur 64,7 Prozent aller Interessenten haben eine Lehrstelle gefunden. Diese Quote ist seit 2013 nahezu unverändert geblieben. „Nach wie vor gilt: Wer schlechte Ausbildungsbedingungen bietet, darf sich über ausbleibende Bewerbungen nicht wundern“, meinte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack mit Blick auf Betriebe, die über einen Mangel an geeigneten Azubis klagen.

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Bilanz des Ausbildungsmarktes im Jahr 2016

80.600 Suchende, 43.500 unbesetzte Ausbildungsstellen und 93.400 unbekannt Verbliebene. Das sind die unschönen Erkenntnisse der Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Ausbildungsmarkt 2016. Insgesamt wurden zum Stichtag 563.800 Ausbildungsstellen angeboten. Das Ausbildungsplatzangebot blieb damit im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Betriebe in Deutschland stellten mit 546.300 etwas mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung als im Vorjahr, das außerbetriebliche Angebot wurde nochmals zurückgefahren. Die Nachfrage nach Ausbildungsstellen verringerte sich im Vorjahresvergleich leicht um 2.300. Da das Ausbildungsangebot bundesweit stabil blieb, die Nachfrage aber leicht zurückging, könnte man von einer verbesserten Lage für die Jugendlichen sprechen. Doch das gelte nicht für alle. Die Schwierigkeiten, die Ausbildungsangebote und die Nachfragen der Jugendlichen zusammenzuführen, bestehen nach wie vor. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit jungen Frauen sank weiter; diesmal um 3.500. Mehr Studienberechtigte nehmen eine duale Ausbildung auf, der Anteil von Hauptschülern dagegen sinkt.

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Umfassende Betreuung von Jugendlichen durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt nicht die Bedeutung einer Ausbildungsgarantie

Bei der Förderung von Jugendlichen mit Ausbildungsdefiziten unter 25 Jahren besteht bislang das Problem der Zuständigkeit der Jobcenter (steuerfinanziert), sofern die Eltern des Jugendlichen Hartz IV beziehen. Beziehen die Eltern nicht Hartz IV, so sind die Arbeitsagenturen (beitragsfinanziert) zuständig. Oft werden die Jugendlichen hin- und herverwiesen, je nachdem, von wem ihre Eltern Leistungen beziehen. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften haben nun gemeinsam im Verwaltungsrat der Bundesagentur vorgeschlagen, dass künftig die Arbeitslosenversicherung und damit die Arbeitsagenturen für diese Jugendlichen und ihre Förderung eindeutig zuständig sein sollen. Ansgar Klinger, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kommentiert dieses Vorhaben für die „Jugendsozialarbeit News“. Dabei macht er unmißverständlich klar, dass auf eine Ausbildungsgarantie dennoch nicht verzichtet werden kann.

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