Bundeskabinett beschließt Plan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie: Allen Jugendlichen unter 25 Jahren soll innerhalb vier Monaten nach Verlassen der Schule oder Dauer von Arbeitslosigkeit ein Angebot gemacht werden. Zu solch einem Angebot zählen ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme. Diese Angebote müssen durch einen Mehrwert für den einzelnen Jugendlichen gekennzeichnet sein. Sie sollen dazu beitragen, dass man im Anschluss nicht in Arbeitslosigkeit oder Inaktivität zurückfällt. Die Bundesregierung sieht Deutschland dafür gut aufgestellt. Es gehe nun darum, die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit strukturell weiterzuentwickeln. Anders sieht das der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. In Deutschland gehe es weniger um die Höhe der Arbeitslosenquote, sondern vielmehr um wirksame Angebote für die große Zahl junger Menschen, die langfristig ohne qualifizierte Ausbildung zu verbleiben drohen. Nur eine Ausbildungsgarantie gewährleiste eine angemessene nationale Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Ansonsten brauche man nicht von einer Garantie zu sprechen.