Kategorie: Arbeit

Jugendarbeitslosigkeit in Europa

In der EU haben über 5,5 Millionen junge Menschen Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Situation erfordert Klarheit über die maßgeblichen institutionellen und ökonomischen Ursachen.

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Jugendgarantie in Europa und Deutschland

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland. Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie. Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor. Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die Voraussetzungen in Deutschland zur Umsetzung der Garantie bereits weitgehend erfüllt seien.

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EU-Jugendgarantie kann nur als Ausbildungsgarantie gelingen

Bundeskabinett beschließt Plan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie: Allen Jugendlichen unter 25 Jahren soll innerhalb vier Monaten nach Verlassen der Schule oder Dauer von Arbeitslosigkeit ein Angebot gemacht werden. Zu solch einem Angebot zählen ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme. Diese Angebote müssen durch einen Mehrwert für den einzelnen Jugendlichen gekennzeichnet sein. Sie sollen dazu beitragen, dass man im Anschluss nicht in Arbeitslosigkeit oder Inaktivität zurückfällt. Die Bundesregierung sieht Deutschland dafür gut aufgestellt. Es gehe nun darum, die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit strukturell weiterzuentwickeln. Anders sieht das der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. In Deutschland gehe es weniger um die Höhe der Arbeitslosenquote, sondern vielmehr um wirksame Angebote für die große Zahl junger Menschen, die langfristig ohne qualifizierte Ausbildung zu verbleiben drohen. Nur eine Ausbildungsgarantie gewährleiste eine angemessene nationale Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Ansonsten brauche man nicht von einer Garantie zu sprechen.

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