Schlagwort: Hartz IV

Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen

Allen jungen Menschen sollen einen Zugang zu Lebensbereichen erhalten, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung erforderlich sind. Mit ihrem Engagement setzt sich die BAG KJS für Chancengerechtigkeit ein. Da die Zukunft der Gesellschaft davon abhängt, welche Perspektiven und Möglichkeiten sie jungen Menschen eröffnent, fordert die BAG KJS politische Entscheider zu Veränderungen auf. Es sind gesellschaftliche Maßnahmen zur materiellen und imateriellen Unterstützung erforderlich, um alle Jugendliche stark zu machen. Dazu zählt die gesetzliche Verankerung einer Ausbildungsgarantie oder der Zugang zu beruflicher Ausbildung für alle jungen Geflüchteten ebenso, wie Entscheidung der Sanktionenvergehen für U25 im SGB II.

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Reaktionen junger Männer auf Harzt IV Sanktionen

Junge Hartz-IV-Bezieher reagieren auf Sanktionen der Jobcenter unterschiedlich: Die einen streben schneller einen Job an, die anderen ziehen sich ganz vom Arbeitsmarkt zurück. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, in der die Wirkung von Sanktionen auf männliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht wurde. Die Studie zeigt, dass die Abgangsraten in Beschäftigung bei unter 25-jährigen sanktionierten Hartz-IV-Empfängern höher ausfallen als bei einer Vergleichsgruppe ohne Sanktionen. Bei allein lebenden Personen liegt die Abgangsrate in Beschäftigung bei der ersten Sanktion um mehr als 100 Prozent höher. Bei einer zweiten Sanktion steigert sich die Abgangsrate um weitere 150 Prozent. Bei Personen in Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften fallen die Sanktionswirkungen schwächer aus. Der Gesetzgeber hat die Sanktionsregeln bei unter 25-Jährigen strenger ausgestaltet als bei über 25-Jährigen. Bei einer ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots oder der Verweigerung der Teilnahme an einer Fördermaßnahme, wird bei unter 25-Jährigen die Hartz-IV-Leistungen für bis zu drei Monate komplett gestrichen und nur noch die Wohnkosten bezahlt. Bei den über 25-Jährigen führt die erste Sanktion lediglich zu einer Reduzierung um 30 Prozent des Hartz-IV-Satzes.

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Einmal Hartz IV immer Hartz IV?

Fast jeder dritte Hartz-IV-Empfänger hat kaum mehr Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Knapp ein Drittel werde zu Langzeitleistungsbeziehern mit „relativ wenig Kontakt zum Arbeitsmarkt“ fanden Arbeitsmarktforscher heraus. Qualifikationen, Alter, Herkunft und Berufserfahrung spielen beim Ausstieg aus Hartz IV eine große Rolle. Unter den Personen, die schneller und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, finden sich neben besser Qualifizierten und jenen mit Berufserfahrung, weniger Ältere und weniger Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, schreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der Studie zu Verlaufsmustern im Grundsicherungsbezug. Doch nicht immer ist ein langer Leistungsbezug gleichzusetzen mit langer Arbeitslosigkeit. Denn rund 30 Prozent der Hartz-IV-Empfänger seien erwerbstätig und „relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert“, erhielten aber die Aufstockung, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei den Dauerbeziehern dominieren fehlende Schulabschlüsse oder Haupschulabschlüsse. Nur eine Minderheit der Dauer-Hartzer verfügt über berufliche Abschlüsse.

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