Hartz-IV-Regelsätze ab 2018

Die Regelbedarfsätze für Bezieher von Hartz IV erhöhen sich ab 2018 leicht: ## 416 Euro für alleinstehende Erwachsene
## 374,- Euro für Erwachsene in einer Lebensgemeinschaft
## 332,- Euro für U25, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umgezogen sind
## 316,- Euro für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren
## 296,- Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
## 240.- Euro für Kinder unter 6 Jahren
Davon, dass diese Regelsätze ausreichend sind, um eine umfassende, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist man auch nach dieser geplanten Anpassung noch weit entfernt.“

Link: www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html

Quelle: Deutscher Bundestag; Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Ablehungskultur für Menschen auf der Flucht

Das europäische Parlament hat zuletzt seinen Beitrag geleistet, die Außengrenzen der Europäischen Union noch stärker als bisher abzuriegeln. In allen europäischen Nationalstaaten sind Geflüchtete nicht

Skip to content