Schlagwort: Hartz IV

SGB II-Novelle beschlossen

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im SGB II beschlossen. Beratungen des Ausschuss für Arbeit und Soziales waren vorher gegangen. Der Außschuss hatte für den Gesetzentwurf der Bundesregierung vortiert. Allerdings in geänderter Fassung. Für die Beschlussfassung waren die Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion maßgeblich. Die Opposition übte deutlich Kritik. Die Grünen kritisieren die Hartz-IV-Novelle als „Etikettenschwindel“. Vor allem wird bemängelt, dass es keine einheitlichen Regeln für Sanktionen gibt. Dies fordern neben der Opposition auch die Länder, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Bundesagentur für Arbeit. Die sogenannte „Rechtsvereinfachung“ sei keine Vereinfachung, sondern eine Verschärfung für die Betroffenen und würde auch die Jobcenter nicht von Bürokratie entlasten, stellen vor allem Erwerbsloseninitiativen klar.

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Wachsende Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt

Paritätischer zieht negative Gesamtbilanz in seinem Jahresgutachten. Eine armutspolitisch „ungenügende“ und insgesamt „alarmierende“ Gesamtbilanz attestiert der Paritätische Wohlfahrtsverband der Bundesregierung. Trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung verharre die Armut in Deutschland auf hohem Niveau und verfestige sich die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, so die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren. Jüngste Gesetzesmaßnahmen drohten die bestehende Ungleichheit sogar noch zu verschärfen, so das Ergebnis des Gutachtens. Der Paritätische formuliert in seinem Jahresgutachten Handlungsempfehlungen an die Politik und fordert u.a. den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform.

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Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Neue Möglichkeiten für junge Menschen, aber noch nicht der große Wurf

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die neuen Möglichkeiten für benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche, die durch die SGB II-Reform geschaffen werden sollen. Die Beratung wird ausgebaut; die vorrangige Vermittlung junger Menschen in Ausbildung wird festgeschrieben; Schnittstellen zu BAB und BAföG werden entschärft. Der § 16 h SGB II schafft neue Fördermöglichkeiten, die seitens der katholischen Jugendsozialarbeit begrüßt werden. Leider ausgeblieben, und damit einer der großen Mängel des Reformvorhabens, ist die Entschärfung der Sanktionspraxis für junge Menschen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar versteckt verschärfte Sanktionsregeln eingeführt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Menschen immer noch die Gefahr, in die Obdachlosigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.

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Sanktionsfreie Mindestsicherung etablieren

Die Fraktion Die Linke möchte die Gewährung des Existenzminimums verbessern und verlangt, dass eine Rechtsvereinfachung bei der Grundsicherung nicht auf Kosten der Betroffenen stattfindet. Dazu hat sie einen Antrag vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, mit dem das Hartz-IV-System abgeschafft und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden soll. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Regelung zu Ersatzansprüchen bei „sozialwidrigem Verhalten“ und die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften abzuschaffen. Nötig sei eine Orientierung am Individualprinzip, heißt es in dem Antrag. Die Absicherung aller Kinder und Jugendlichen sei durch eine Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln und durch ein Infrastrukturprogramm für soziale Hilfe- und Betreuungsleistung zu ergänzen.

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