Schlagwort: Hartz IV

Allen jungen Menschen Teilhabe ermöglichen – Grundlagenpapier der BAG KJS zum Bundestagswahljahr

Ein wesentliches Ziel der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ist es, allen jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und Jugendarmut zu verhindern. Jugendliche ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind von Arbeitslosigkeit und Armut und damit von Wohnungslosigkeit besonders bedroht. Der beste Schutz gegen Armut ist ein existenzsicherndes Einkommen, welches gerade in Deutschland wesentlich vom Bildungsniveau abhängig ist. Doch im Bildungssystem gehen Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund noch immer viel zu oft verloren und sind von Teilhabe ausgeschlossen. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II einer zentralen Zielsetzung der gerade beschlossenen SGB II-Reform entgegen. Denn mit dem neuen § 16h SGB II sollen insbesondere Jugendliche mit besonderen Problemlagen besser erreicht werden. Eine gute Ausbildung und die Aussicht auf ein existenzsicherndes Einkommen sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert die BAG KJS, das Recht auf einen Ausbildungsplatz mit einem anerkannten Ausbildungsabschluss gesetzlich zu verankern. Diese Ausbildungsgarantie soll für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen gelten.

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Alle Jugendlichen aus einer Hand fördern: Armutskarrieren beenden

Viele junge Menschen gehen immer noch leer aus auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. 65 Prozent der unter 25-jährigen Arbeitslosen sind ohne Berufsabschluss. Ihnen bleiben Chancen verwehrt. Häufig sind sie von Armut betroffen oder bedroht. Oft setzt sich das über Generationen fest. Solchen Armutskarrieren will der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Ende setzen. Auch das Hin- und Herschieben zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur soll ein Ende haben. Denn jenachdem, ob die Eltern gerade in Arbeit sind oder nicht, wechselt die Zuständigkeit der Behörden. Damit werden die Jugendlichen immer wieder mit neuen Ansprechpersonen konfrontiert. Bieziehen ihre Eltern Hartz IV, sind die Jobcenter für die Jugendlichen zuständig. Ist dies nicht der Fall, sind die Arbeitsagenturen ihr Ansprechpartner. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften (beide im BA-Verwaltungsrat) schlagen vor, dass zukünftig alle jungen Menschen von den Arbeitsagenturen betreut werden, sofern sie unter 25 Jahren sind und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Diese Betreuung soll aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem sollen die Arbeitsagenturen die alleinige Zuständigkeit für Rehabilitanden erhalten. Der BA-Verwaltungsrat verspricht sich durch die Beseitigung der Schnittstellenprobleme eine effiziente Beratung, Betreuung und Eingliederung die dem Sozialsystem langfristig erhebliche Kosten erspart.

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Das soziokulturelle Existenzminimum in Relation zum Lebensstandard der Bevölkerung definieren

Das soziokulturelle Existenzminimum ist in Relation zum Lebensstandard zu definieren. Das fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen. Der Regelbedarf sei davon abzuleiten, was eine Bevölkerungsgruppe mit niedrigem Einkommen für Güter ausgibt, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind. Das sieht der DCV in dem aktuellen Vorschlag zur Regelbedarfsermittlung nicht gewährleistet. Auch wenn er grundsätzlich mit der Ermittlungsmethode einverstanden ist, hegt der Spitzenverband Bedenken in einzelnen Punkten. Außerdem kritisiert der DCV die Wahl der Referenz-Gruppe im Statistikmodell.

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Leitfaden Sozialhilfe von A-Z

Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ ist erschienen. Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der

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Abgänge aus der Grundsicherung – Hemmnisse abbauen

Leistungsbezieher/-innen von Hartz IV sollen ihre Hilfebedürftigkeit überwinden, indem sie eine bedarfsorientierte Beschäftigung aufnehmen. Für die Vermittlung in eine solche Beschäftigung sollen sie Hilfe vom Jobcenter erhalten. In der Praxis jedoch zeigen sich zahlreiche Hemmnisse. Etwa der lange Leistungsbezug, fehlende Schul- und Ausbbildungsabschlüsse, mangelnde Deutschkenntnisse, Mutterschaft und weiteres verringern die Übergangschancen in eine bedarfsdeckende Beschäftigung erheblich. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, welche Bedeutung solch individuelle Hemmnisse Haben und wie sich deren Beseitigung auswirkt. Mit jedem Hemmnis verringern sich die Abgangschancen aus dem Leistungsbezug um die Hälfte. Können diese abgebaut werden, verbessern sich die Chancen eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen zu können erheblich.

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Immer mehr Kinder und Jugendliche leben von Hartz IV

Amtliche Statistiken zeigen, dass Kinder und Jugendliche im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen öfter auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen sind und häufiger in einkommensarmen Haushalten leben. Und das trotz einer florierenden Wirtschaft in Deutschland. Fast zwei Millionen Jugen und Mädchen wachsen in Familien auf, die von Hartz IV leben, teilte die Bertelsmann Stiftung und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit. Das Aufwachsen in Armut bleibt nicht ohne negative Konsequenzen für weitere Lebensbereiche. Arme Kinder haben schlechtere Bildungschancen und weisen eine geringere soziale Teilhabe auf. Besonders betroffen von Armut seien Jungen und Mädchen in Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil oder mit mehr als zwei Kindern. Von allen Kindern in staatlicher Grundsicherung lebte im vergangenen Jahr jedes zweite (50 Prozent) bei einem alleinerziehenden Elternteil und etwa jedes dritte (36 Prozent) in Familien mit drei und mehr Kindern. Die Bertelsmann Stiftung forderte eine Reform der Grundsicherung für Kinder. Die Unterstützung in Deutschland müsse komplett neu gedacht werden und sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientieren, sagte der Stiftungsvorstand Jörg Dräger. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Studienergebnisse als Weckruf für die Bundesregierung.“ Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle eine Selbstverständlichkeit sein“, findet Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks. KInder und Jugendliche aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie belasteter als solche aus gesicherten Einkommensverhältnissen.

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