Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

Das Sozialgericht Gotha hat ein gerichtliches Verfahren zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II ausgesetzt. Es hält das Gesetz, auf dessen Gültikeit es bei seiner Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig. Das Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Das Bundesverfassungsericht wird sich noch in 2017 damit befassen. Eine Reihe von Verbänden und Organisationen wurde um eine Stellungnahme gebeten. Der Verein Tacheles hat seine Stellungnahme öffentlich gemacht. Es wird dargelegt, warum die SGB II-Sanktionen ein Verstoß gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das deutsche Verfassungrecht sind. Umfassend beschrieben werden auch die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten. Dazu zählen auch der Verzicht auf Energie, der Verlust der Wohnung oder der Verlust der Krankenversicherung.

Die Tacheles Stellungnahme gibt es hier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/.

Auch andere sachverständige Dritte haben ihre Stellungnahmen öffentlich gemacht. Der Paritätische analysiert einschlägige Erkenntnisse der empirischen Forschung, wertet jahrelange, praktische Erfahrungen aus der verbandlichen Arbeit aus und führt die dazu erfolgten fachlichen Diskussionen zusammen. Der Paritätische zieht die Schlussfolgerung, dass Sanktionen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen. Die mit Sanktionen typischerweise verfolgten Ziele lassen sich besser auf anderen Wegen und mit milderen Instrumenten erreichen.

Die Stellungnahme des Paritätischen liest man unter http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d2f6ef02ba386034c12580d400505575/$FILE/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf.

Die Diakonie kommt in ihrer Stellungnahme https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206.pdf zu dem Ergebins, dass Sanktionen menschenrechtlich fragwürdig sind und soziale Ausgrenzung verschärfen.“

Quelle: Tacheles e. V. ; Paritätischer; Diakonie Deutschland

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