Schlagwort: Bildung

Nationaler Bildungsbericht 2016

Seit 2006 erscheint alle zwei Jahre ein nationaler Bildungsbericht. Am 16. Juni 2016 wurde der Bildungsbericht 2016 veröffentlicht. Der Bericht stellt die verschiedenen Bereiche des Bildungssystems in einem Zusammenhang dar. Übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungssystem werden daraus abgeleitet. Der Bericht legt Zahlen von 2012 bis 2014 zu Grunde. Es wird erneut deutlich, dass „eine Schere“ im Bildungssystem klafft. Immer noch entscheidet soziale Herkunft zu sehr über möglichen Bildungserfolg. Bei den Abschluss- und Abgängerquoten an Schulen bleibt der Trend zu höheren Schulabschlüssen ungebrochen. Dennoch bleiben viele Schüler/-innen , vor allem mit Migrationshintergrund, zurück. Junge Menschen mit Migrationshingergrund leben häufiger in Risikolagen. Zudem wurden 3 % aller eingeschulten Kinder 2014 direkt in eine Förderschule eingeschult. Nur in den Stadtstaaten hat sich der Anteil inklusiver Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht. Die Autorengruppe mahnt an, die formal gering oder nicht Qualifizierten künftig besonders in den Blick bildungspolitischer Maßnahmen zu nehmen.

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Digital Lernen und Lehren

Lernen und Bildung in der digitalen Welt bedeutet weit mehr als ein Smartphone, Tablet oder Computer bedienen, an- und ausschalten zu können. Für Kinder und Jugendliche ist ein reflektierter und konstruktiver Umgang gleich bedeutsam, wie Rechnen, Lesen und Schreiben. Auch wenn Medienbildung und Lernen mit digitalen Medien schon in Schulen Einzug gehalten haben, bedarf es weiterer Impulse und einer Gesamtstrategie. Einen Entwurf einer Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ legte die Kultusministerkonferenz (KMK) anlässlich einer gemeinsamen Konferenz mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor. Die Strategie wurde bereits Ende April verfasst, aber erst Mitte April öffentlich zugänglich gemacht.

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Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund doppelt benachteiligt?

Die neue Expertise des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt: Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt – und zwar sowohl durch ihren Migrationshintergrund, als auch durch ihre soziale Herkunft. Die Expertise hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Mit dieser Publikation werden zentrale Erklärungsansätze für das Entstehen von Bildungsbenachteiligung geliefert. Der SVR leitet aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für bildungspolitisches und -praktisches Handeln wie auch für die zukünftige Forschung ab.

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Jugendsozialarbeit schafft Chancen für junge Geflüchtete

Katholische Jugendsozialarbeit fordert Politik zum Handeln auf, damit Teilhabe für alle jungen Menschen in Deutschland gelingt. Die Zuwanderung junger Schutzsuchender fordert die Jugendsozialarbeit mit all ihren Handlungsfeldern heraus. Die Jugendmigrationsdienste, die Einrichtungen des Jugendwohnens, die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe arbeiten mit jungen Geflüchteten und wollen ihnen Teilhabe ermöglichen. Aber Teilhabe und Integration können nur gelingen, wenn die jungen Schutzsuchenden vollumgänglich allen anderen jungen Menschen in Deutschland gleichgestellt werden. Das bedeutet einen uneingeschränkten Zugang von asylsuchenden und geduldeten jungen Flüchtlingen zu allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und zu Fördermaßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung. Hier ist die Politik gefragt.

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Die Missions Locales in Frankreich

Die Jugendberufsagenturen in Deutschland auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Missions locales pour l’insertion professionnelle et sociale des jeunes in Frankreich. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den – unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern verpflichteten – Institutionen soll in Deutschland mit Hilfe von Jugendberufsagenturen verbessert werden. Jugendberufsagenturen wurden in Deutschland zwischen 2010 und 2012 modellhaft erprobt, 2013 wurde die flächendeckende Einführung beschlossen und 2014 auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung fixiert. Dieser Prozess wird von Seiten der Jugendsozialarbeit mit großem Interesse fachlich begleitet und – im Sinne der betroffenen Jugendlichen – kritisch gewürdigt. Etwa wenn der Eindruck entsteht, dass in den bisher arbeitenden Jugendberufsagenturen vor Ort nicht alle Partner wirklich gleichberechtigt beteiligt sind. Insbesondere die Jugendhilfe sieht sich in der Gefahr, oder jugendhilfespezifische Ansätze nicht ausreichend umgesetzt werden (können). In Frankreich existieren mit den Missions Locales schon seit den 80er-Jahren niedrigschwellige Anlaufstellen für alle Jugendlichen, die Unterstützung auf ihrem Weg in den Beruf brauchen. Was können wir in Deutschland davon lernen? Nach der Devise: „Es kann nie schaden, einen Blick über die Grenze zu riskieren“ hat der Internationalen Bund (IB) im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit eine mehrtägige Fachkräftereise organisiert, die Vertreter/-innen der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe und der Wissenschaft unter der Überschrift „ Missions Locales – ein Modell für die Jugendberufsagenturen in Deutschland?“ einen sehr guten Einblick in die jugendpolitische Debatte und die Ausbildungssituation in Frankreich bot.

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Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen

Eine gute Ausbildung bietet die beste Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit statusunabhängige Angebote der sprachlichen, schulischen und beruflichen Förderung sowie weitere finanzielle Investitionen, um ausreichende Unterstützung durch die Jugendsozialarbeit für junge Geflüchtete sicherzustellen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) müssen im Rahmen einer kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen, damit die jugendlichen Flüchtlinge eine verlässliche sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten. Im Rahmen einer Bildungs- und Ausbildungsoffensive sind aus Sicht des Kooperationsverbundes neben dem Schutz vor Abschiebung während der gesamten Bildungsphase mehr finanzielle Mittel für Sprachbildung, für bedarfsgerechte berufsorientierende und berufsvorbereitende Angebote sowie für die Beratung und Begleitung in Ausbildung notwendig.

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