
Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für auswärtige Unterbringung von Schülern
Seit circa 50 Jahren erhalten Blockschülerinnen und Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung in Wohnheimen vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung als Freiwilligkeitsleistung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte