„Assistierte Ausbildung“ vorläufig entfristet

Der Bundesrat hat die geplante Verlängerung der „Assistierten Ausbildung“ (§ 130 Absatz 9 Satz 1 SGB III) um zwei Ausbildungsjahrgänge begrüßt und beschlossen. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die „Assistierte Ausbildung“ als wirkungsvolles und betriebsnahes Unterstützungsinstrument für die Verbesserung des Ausbildungserfolges bewährt. Allerdings soll die Zeit genutzt werden, um das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ weiter zu entwickeln und in ein unbefristetes Regelinstrument zu überführen. Ziel sollte es sein, die „Assistierte Ausbildung“ im Sinne eines Dienstleistungsangebotes als flexible Ausbil-dungsbegleitung für Jugendliche mit Schwierigkeiten und für Unternehmen aufzustellen.

Bestehendes Fachkonzept weiterentwickeln

Um den Maßnahmeerfolg zu erhöhen und die die Akzeptanz bei den Unternehmen zu erhöhen schlägt der Bundesrat u. a. folgende Verbesserungen vor:

  • Zielgruppen für die „Assistierte Ausbildung“ weiter fassen;
  • niedrigschwelliger und schnellerer Zugang in Bedarfsfällen über den gesamten Zeitraum der Ausbildung inklusive der Ausbildungsvorbereitung hinweg;
  • Anpassung von Unterstützungsdauer und -intensität an den tatsächlichen individuellen Bedarf;
  • Gewährleistung verlässlicher, einheitlicher Trägerstrukturen für Unternehmen einer Region;
  • Verzicht auf Stundenmindest- und -höchstkontingente für die einzelnen Jugendlichen;
  • Gewährung von erforderlichen Fahrtkosten;
  • Lösungen für besondere Konstellationen im ländlichen Raum/Flächen-ländern schaffen, zum Beispiel bei Blockbeschulungen in weit vom Wohnort entfernten Beruflichen Schulzentren/Berufsbildenden Schulen;
  • Instrument auf alle Berufsausbildungen, insbesondere auch für schulische Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich, öffnen;
  • Berücksichtigung der Spezifik einzelner Berufsausbildungsbranchen durch branchenspezifische Lösungen.

Details entnehmen Sie der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und weiterer Gesetze.

Quelle: Bundesrat; Susanne Nowak – Fachreferentin Jugendberufshilfe für die BAG KJS

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