Neuordnung der „Assistierten Ausbildung“ und anderer Instrumente

Mit der Entfristung der „Assistierten Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“ möchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Neuordnung der Jugendlicheninstrumente verbinden. Angestrebt wird eine Straffung der Instrumente, um Doppelstrukturen zu vermeiden, die Komplexität der Förderinstrumente im Jugendbereich zu reduzieren und die Transparenz für Jugendliche, Fachkräfte und Arbeitgeber zu erhöhen.

Nach Plänen der BA soll die AsA noch ein weiteres Jahr bis 2019 in derselben Form wie bisher umgesetzt werden. Damit soll Zeit gewonnen werden, um die Überlegungen zur Neuordnung zu konkretisieren sowie die politischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Neuordnung der Instrumente nach BA Vorstellungen

  • Phase 1 der bisherigen AsA, Ausbildungsvorbereitung, soll im Rahmen von BvB stattfinden. Die Elemente aus BvB sollen genutzt werden, um Förderbedarfe für Zielgruppen mit komplexen Betreuungsbedarfen abzudecken. Die Maßnahme läuft unter dem Arbeitstitel BvB mit dem Zusatz „Ausbildungsvorbereitung aus einer Hand“.
  • Phase 2 der bisherigen AsA, Ausbildungsbegleitung, soll mit abH zusammengelegt werden. Mit einer Anhebung des Personalschlüssels bei abH ist zu rechnen, konkrete Aussagen hierzu gibt es bisher jedoch nicht. Überlegungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes wurden bisher keine angestellt. Die Maßnahme läuft unter der Bezeichnung Assistierte Ausbildung (neu) mit dem Zusatz „Ausbildungsbegleitung aus einer Hand“.
  • Es wird eine Zielgruppenöffnung angestrebt. Mit „AsA neu“ sollen in Analogie zu abH all diejenigen gefördert werden können, die diese Förderung benötigen. Auch die Betriebe sollen künftig eine Förderung anmelden können, die ohne konkrete TN-Förderung erfüllt werden kann. Zudem soll auch für geduldete Flüchtlinge eine Möglichkeit der AsA-Förderung gefunden werden. Die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen junger Geflüchteter für BvB und AsA sollen angepasst werden.
  • Mit „AsA neu“ wird künftig eine Kombination mit Einstiegsqualifizierung (EQ) möglich (zur Herstellung der Ausbildungsreife und zur Hinführung auf Ausbildung), um positive Anreize für die Arbeitgeberseite zu setzen.
  • BvB und „AsA neu“ sollen künftig gemeinsam ausgeschrieben werden. Aktuell gibt es keine Aussagen im Hinblick auf die zu erwartenden Losgrößen bei der gemeinsamen Ausschreibung. Eine Erhöhung der bisherigen Platzzahlen bei BvB und der bisherigen Platzzahlen bei abH durch „Aufnahme“ von AsA ist offensichtlich nicht angedacht. Vielmehr können die „AsA-Plätze“ zu einer besseren Auslastung der Maßnahmen BvB und abH beitragen.

Aktuell finden von Seiten der BA Anhörungen zu den Ideen zur Neuordnung der AsA mit
verschiedene Interessensgruppen statt. Im April 2018 soll ein erster Konzeptentwurf im Verwaltungsrat der BA eingebracht werden.

Bleiben bewährte Träger auf der Strecke?

Mit dem Vorhaben, die Phase 1 der AsA mit BvB und die Phase 2 der AsA mit abH zu kombinieren, ergeben sich Konsequenzen für die Träger. Vor allem möchte die BA künftig beide Maßnahmen gemeinsam ausschreiben und es ist davon auszugehen, dass nicht alle freien Träger die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um diese Förderinstrumente als Paket bedienen zu können.

Die von Verbänden der Jugendsozialarbeit oder Gewerkschaften geforderte Flexibilität der AsA will die BA als Anforderung an die Träger formulieren. Diese wären im Rahmen von „AsA neu“ gefordert, flexibel auf individuelle Bedarfe der jungen Menschen im Ausbildungsprozess zu reagieren.

Die Jugendsozialarbeit News werden über den weiteren Prozess berichten. Infomationen zu den aktuellen Plänen lesen Sie auch der BA-Präsentation AsA-Neuordnung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Susanne Nowak -Fachreferentin für die BAG KJS bei IN VIA Deutschland

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