„Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf?“

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat eine Stellungnahme zur anstehenden SGB II-Reform verabschiedet. Nach Einschätzung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit enthält der Gesetzentwurf einige förderliche Neuerungen für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf.

Damit junge Menschen nicht verloren gehen, müssen die Systeme Jugendhilfe, Arbeitsförderung und SGB II besser zusammenarbeiten. Ein neuer § 16h SGB II regelt künftig die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen unter 25 Jahren. Das wird begrüßt. Das ändert nichts an der Tatsache, dass auch mit einem neuen § 16h SGB II die öffentliche Jugendhilfe für diese Zielgruppe weiterhin verantwortlich bleibt.

Das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II wird kritisiert. Damit wirkt man einer zentralen Zielsetzung der Reform entgegen, gerade Jugendliche mit besonderen Problemlagen zukünftig besser zu erreichen.“

Die Stellungnahme des Kooperationsverbundes entnehmen Sie dem Anhang.

Link: www.jugendsozialarbeit.de

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: KV_Stellungnahme_pp_16h_SGB_II.pdf

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