Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte Auskunft von der Bundesregierung zur Situation Jugendlicher zu Beginn ihres Erwerbslebens erbeten: Die Bundesregierung macht deutlich, dass aus ihrer Sicht jungendliche Hartz IV-Empfänger nicht durch Sonderregelungen diskriminiert würden. Die Bedrohung junger Beschäftigter durch Armut schätzt die Regierung geringer ein, als die Fragestellter. Die Armutsrisikoquote junger Erwachsener zwischen 18 und 24 Jahren liege unter zehn Prozent. Insgesamt 9,7 Prozent dieser Altersgruppe waren 2010 vom Armutsrisiko betroffen: 9,3 Prozent der männlichen und 10,2 Prozent der weiblichen jungen Erwachsenen.