Schlagwort: Armut

Weiter im Kampf gegen Jugendarmut und ungleiche Bildungschancen

Seit sechzig Jahren ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS e. V. aktiv, engagiert und begeistert im Kampf für die Rechte junger Menschen. “Junge Menschen teilhaben lassen und in ihrem Selbstbestimmungsrecht stärken“ – das sind die zentralen Herausforderungen für die Zukunft der BAG KJS und ihren neugewählten Vorstand. Am Dienstag (18.11.2014) feierte die BAG KJS ihr 60-jähriges Bestehen. Neben Gästen aus Verbänden, Vereinen und Wissenschaft gratulierten Caren Marks MdB (Staatssekretärin BMFSFJ) und Weihbischof Johannes Wübbe (Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz DBK) zur erfolgreichen Arbeit der letzten sechs Jahrzehnte.

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Neue gesellschaftliche Initiative gefordert

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eine gesellschaftliche Initiative „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern“ ein. Mit einem Aktionsprogramm sollen Eltern- und Kinderarmut bekämpft werden. In Deutschland leben rund 1,9 Millionen minderjährige Kinder in Familien, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind. Damit lebt etwa jedes siebte hier lebende Kind auf Hartz-IV-Niveau. Die Hilfequote der Kinder hat sich gegen den allgemeinen Trend in jüngster Zeit sogar noch erhöht. Kinderarmut ist dabei immer auch die Armut der Eltern, die meist mit Erwerbslosigkeit oder prekärer Beschäftigung verbunden ist. Mit der Arbeitslosigkeit der Eltern wachsen nicht nur die finanziellen Belastungen im Haushalt, sondern leidet oftmals die gesamte Familienstruktur. Um (diesen) Kindern eine bessere Zukunft zu geben, braucht es immer auch Perspektiven für die Eltern. Diese will der DGB mit seiner Initiative schaffen.

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Änderungen in der Sanktionspraxis angestrebt

Junge Hartz-IV-Empfänger werden besonders hart sanktioniert. Bereits bei geringen Verstößen streicht das Jobcenter alle finanziellen Leistungen. Sogar Kosten der Unterkunft und Heizung können gestrichen werden. Das Abrutschen in die Wohnungslosigkeit droht. Bundearbeitsministerin Andrea Nahles will das jetzt entschärfen. Der Koalitionsvertrag verspricht, die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige zu überprüfen. Dieses Versprechen will Nahles einlösen. Das von ihr geführte Bundearbeitsminitserium hat ein Konzept „zur Weiterentwicklung des Sanktionsrechts“ entwickelt.

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Sanktionsmoratorium einsetzen – Existenzminimum und Teilhabe sichern

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen vorläufigen Stopp von Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II. In einem Antrag schreibt sie, dass bei der Sanktionierung eine grundlegende Reform nötig sei. Die Abgeordneten fordern unter anderem, den Grundbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Sanktionen auszunehmen. Deshalb dürften höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Für Unter-25-Jährige sollen die derzeit geltenden verschärften Sanktionsinstrumente abgeschafft werden. Außerdem sollen keine Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn Fähigkeiten, Wünsche und Vorschläge des Einzelnen nicht berücksichtigt werden und keine Wahl zwischen angemessenen Förderangeboten besteht, verlangen die Grünen. Auch bei der Ablehnung von Arbeitsangeboten, die unterhalb des tariflichen oder ortsüblichen Entgeltes liegen, sollen nach dem Willen der Fraktion künftig keine Sanktionen mehr drohen.

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Sinn und Wirkung von Sanktionen im SGB II

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt eine Stellungnahme zu den Wirkungen von Sanktionen im SGB II vor: Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhalts-punkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur „Totalsanktion“ besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten.

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