Das soziokulturelle Existenzminimum ist in Relation zum Lebensstandard zu definieren. Das fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen. Der Regelbedarf sei davon abzuleiten, was eine Bevölkerungsgruppe mit niedrigem Einkommen für Güter ausgibt, die dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen sind. Das sieht der DCV in dem aktuellen Vorschlag zur Regelbedarfsermittlung nicht gewährleistet. Auch wenn er grundsätzlich mit der Ermittlungsmethode einverstanden ist, hegt der Spitzenverband Bedenken in einzelnen Punkten. Außerdem kritisiert der DCV die Wahl der Referenz-Gruppe im Statistikmodell.