Ist der Kinderzuschlag ein wirksames Instrument zur Existenzsicherung von Familien?

Das Bundeskabinett hat den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen. Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.

Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts darf in Deutschland nicht besteuert werden. Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des Zehnten Existenzminimumberichts sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016.

Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diese Freibeträge erhöht werden müssen: ## Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für 2015 und weitere 180 Euro für 2016 erhöht werden.
## Der Kinderfreibetrag muss um 144 Euro für 2015 und weitere 96 Euro für 2016 angehoben werden.
In Folge der Erhöhung der Freibeträge steigt auch das Kindergeld, wobei das rechtlich nicht zwingend ist. Im Gespräch in Regierungskreisen waren zuletzt 10,- Euro pro Montat pro Kind.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) mahnt anlässlich des Kabinettsbeschluss:
„Die Entscheidung für Kinder darf nicht dazu führen, dass Familien zur Sicherung ihrer Existenz auf Hartz IV angewiesen sind. Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende müssen finanziell gestärkt werden“.

Der DCV plädiert für Änderungen beim Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag steht jenen Familien zu, deren Einkommen zur Deckung des elterlichen Bedarfs, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes reicht. Er beträgt für jedes Kind bis zu 140 Euro monatlich. Er wird nur dann zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, wenn dadurch der Bedarf der Familie gedeckt und der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vermieden werden kann. Andernfalls wird die Familie auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen.

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) ist der Kinderzuschlag ein wirksames Instrument, um die Existenz von Familien und Kindern zu sichern. Doch noch immer profitieren zu wenige Familien von dieser Leistung. Die Einkommensgrenzen, innerhalb derer der Kinderzuschlag gezahlt wird, sind zu eng gefasst. „Um arme Familien besser zu unterstützen, fordern wir daher, den Kinderzuschlag zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auszubauen“, so Caritaspräsident Neher.

Der DCV hat hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet. Deren Umsetzung würde dazu führen, dass mehr Familien vom Kinderzuschlag profitieren und die verdeckte Armut von Familien gelindert wird. Auch das „Hin- und Herschieben“ von Familien zwischen Jobcenter und Familienkasse könnte beendet werden. Mindestens 113.000 Familien mehr als heute würden dann vom Kinderzuschlag profitieren. Dies würde nach Schätzungen der Caritas etwa 168 Millionen Euro mehr im Jahr kosten. Auch für Alleinerziehende wäre es eine deutliche Verbesserung: rund 38 Prozent mehr als heute hätten dann Anspruch auf den Kinderzuschlag.“

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/01/2015-01-28-PM05-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Bundesfinanzministerium; Bundesregierung; tagesschau.de; Fraktion Die Linke; KNA

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