Schlagwort: Armut

Sinn und Wirkung von Sanktionen im SGB II

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt eine Stellungnahme zu den Wirkungen von Sanktionen im SGB II vor: Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhalts-punkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur „Totalsanktion“ besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten.

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Sanktionen Jugendlicher im Hartz IV-Bezug

Im Jahr 2013 wurden laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund eine Million neue Sanktionen gegenüber Menschen im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) verhängt. Mit 72 Prozent seien Meldeversäumnisse der häufigste Grund dafür gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. An zweiter Stelle folgte die Weigerung zur Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder anderer Maßnahmen. Im Jahresdurchschnitt 2013 habe es demnach im Bestand rund 8.900 so genannte vollsanktionierte Personen gegeben, von denen rund 5.000 (56 Prozent) unter 25 Jahren waren. Die Bundesregierung betont, dass die Mitarbeiter der Jobcenter bemüht seien, die Leistungsberechtigten vor Meldeversäumnissen zu bewahren, unter anderem durch kostenlose SMS-Terminerinnerungen, von denen monatlich fast 500.000 verschickt würden. Auf Fragen wie das verschärfte Sanktionsinstrumentarium bei Jugendlichen zu begründen ist oder inwieweit die Sanktionspraxis ihren Zweck erfüllt, verweist die Bundesregierung auf die im Koalitionsvertrag verabredete Überprüfung der Sanktionspraxis bei U25.

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Ungleiche Bildungschancen verstärken Armut

Der neue Monitor belegt: Keine Chancengerechtigkeit für Jugendliche bei Bildung und Ausbildung Jugendarmut betrifft in Deutschland vor allem junge Menschen mit niedrigem allgemeinen Schulabschluss und ohne Berufsausbildung. Dies ist die zentrale Erkenntnis des Monitors Jugendarmut 2014. Bildung ist der beste Schutz vor Armut, der Zugang zu ihr steht in Deutschland aber nicht jedem Menschen offen.

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Intendierte und nicht-intendierte Effekte von Sanktionen auf U25

Die Friedich-Ebert-Stiftung legte eine Expertise zu Sanktionen im SGB II vor: Im Zuge der Einführung des Sozialgesetzbuchs SGB II zu Beginn des Jahres 2005 hat sich die Politik an dem nicht unumstrittenen Grundsatz des „Förderns und Forderns“ orientiert und sieht bei den Leistungsbeziehern neben Rechten auch Pflichten. Dieser Logik folgend ziehen Pflichtverletzungen Sanktionen nach sich. Im Falle einer Sanktion wird die Grundsicherungsleistung gekürzt, wobei nach Umfang der Sanktionen sowie nach Alter des Leistungsempfängers differenziert wird. Insbesondere junge Leistungsbezieher und -bezieherinnen unter 25 Jahren sind von strengen Sanktionsregelungen betroffen. Die aktuelle wissenschaftliche und öffentliche Diskussion um Grundsicherungsleistungen bzw. Sanktionen im Bereich des SGB II macht deutlich, dass hinsichtlich der zielorientierten, effektiven und effizienten Ausgestaltung des Grundsicherungssystems noch erkennbare Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Die erhebliche Beschränkung der Grundsicherungsleistungen, insbesondere für Jugendliche, die bei Pflichtverstößen vorgenommen wird, stellt dabei in der politischen Diskussion eine besondere Angriffsfläche dar.

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Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach SGB II / III in NRW

NRW Sozialministerium legt Untersuchungsergebnisse zu Ursachen und Auwirkungen von Sanktionen vor: Bundesweit ist die Sanktionierten-Quote von 2007 bis 2012 angestiegen. In NRW liegt der Anstieg unter dem Bundesdurchschnitt (Anstieg von 2,3 % im Jahr 2007 auf 3,4 % im Jahr 2012). Es bestehen Unterschiede zwischen unter 25-jährigen Leistungsberechtigten (U 25) und den über 25-Jährigen (Ü 25): Im Bereich U 25 kommt es im Vergleich zu Ü 25 vermehrt zum Abbruch von Maßnahmen und zu mehr MeIdeversäumnissen; der vollständige Entfall von Leistungen wird bei U 25 oft bewusst in Kauf genommen (48 %). Bei einer Sanktionshöhe von über 10 % bestehen hinsichtlich der seelischen und körperlichen Befindlichkeit Unterschiede zwischen Sanktionierten und Nicht-Sanktionierten. Unter 25-Jährige haben bei einer vollständigen Leistungskürzung signifikant höher seelische Probleme als Nicht-Sanktionierte und schätzen ihren Gesundheitszustand negativ ein. Viele der Befragten stellen ihre Verschuldungssituation in einen direkten Zusammenhang mit der erfahrenen Leistungsminderung (insgesamt 43 % U 25 und 41 % Ü 25). Die verstärkten Leistungseinschränkungen können methodisch gesprochen nicht zwingend als Auswirkung der Leistungsminderung angesehen werden, die Sanktionierten selbst sehen aber sehr deutlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Sanktion und finanziellen Engpässen.

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Wenn Sanktionen dazu führen, dass das Licht ausgeht

IAB untersucht Auswirkungen von Sanktionen auf Jugendlichen: Eigentlich soll die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum sicherstellen. Doch hält man sich nicht an Termine oder die Eingliederungsvereinbarung, werden Sanktionen verhängt. Sanktionierte müssen dann bis zu drei Monate unterhalb des Existenzminimus leben. Besonders hart trifft das Jugendliche unter 25 Jahren. Sie werden häufiger und gleichzeitig härter sanktioniert als ältere Arbeitslose. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat eine qualitative Untersuchung durchgeführt, was diese Sanktionspraxis für den Lebensalltag junger Menschen bedeuten kann.

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