Leistungen zur Eingliederung: 2012 – 2015 im Vergleich

Die 303 Jobcenter gE haben in den ersten drei Quartalen 2015 insgesamt 1,577 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren 106 Millionen Euro (7,2 Prozent) mehr als in den ersten drei Quartalen des Vorjahres 2014, aber immer noch nominal und insbesondere real weniger als die Ausgaben in Höhe von 1,582 Milliarden Euro in den ersten drei Quartalen 2012.

Nur 4,3 Prozent für die Förderung von (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnissen ausgegeben

In 15 der 16 Länder wurde in den ersten drei Quartalen 2015 von den Jobcentern gE mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgeben als in den ersten drei Quartalen des Vorjahres 2014 – Ausnahme: Berlin. Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten neun Monaten 2012 bis 2015 zeigt: Lediglich in fünf Ländern wurde von den Jobcentern gE in den ersten drei Quartalen 2015 mehr ausgegeben als in den jeweils drei ersten Quartalen der vorangegangenen drei Jahre – in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

In den ersten drei Quartalen 2015 wurden z. B. 26,9 Prozent für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (in den Ländern von 19,1 % im Saarland bis 36,0 % in Bremen) ausgegeben. 26,4 Prozent wurden für die sogenannte „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ (17,7 % in Bremen bis 44,0 % in Rheinland-Pfalz) und 17,2 Prozent für „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ (10,7 % in Niedersachsen bis 25,5 % in Bremen) ausgegeben, darunter lediglich 4,3 Prozent für die Förderung von (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnissen (0,9 % in Hessen bis 9,1 % in Berlin). 2,0 Prozent der Ausgaben erfolgten im Rahmen der sogenannten „Freien Förderung“ (0,2 % in Bremen bis 6,2 % im Mecklenburg-Vorpommern).

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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