Schlagwort: Arbeitsmarktpolitik

435.000 Menschen nahezu chancenlos auf dem Arbeitsmarkt

Wissenschaftler des Instituts für Bildung- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz haben untersucht, ob es noch eine Zielgruppe für öffentlich geförderte Beschäftigung gibt. Und wie viele Menschen zu dieser Zielgruppe gehören würden. Das Ergebnis: Mehr als 435.000 Menschen in Deutschland sind so „arbeitsmarktfern“, dass ihre Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz gegen Null gehen. Gleichzeitig zeigen diese Menschen eine hohe Arbeitsmotivation und fühlen sich zunehmend gesellschaftlich ausgegrenzt. Zusammen mit ihnen leben mehr als 300.000 Kinder, die von der Situation ihrer Eltern betroffen sind. Arbeitsmarktferne Menschen mit extrem geringen Chancen am Arbeitsmarkt definieren die Wissenschaftler dabei als Arbeitslosengeld II-Bezieher im Alter zwischen 26 und 60 Jahren, die zum Befragungszeitpunkt und auch in den vorherigen drei Jahren überwiegend nicht gearbeitet haben. Als erfassbare Vermittlungshemmnisse legen die Forscher fest: Ein Alter über 50 Jahre, alleinerziehend zu sein, Angehörige zu pflegen, Migrationshintergrund, geringe Deutschkenntnisse, ein fehlender Schul- und/oder Ausbildungsabschluss, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen sowie Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne eines durchgängigen Bezuges von Arbeitslosengeld II seit mindestens 12 Monaten. Es sei unhaltbar, dass sich öffentlich geförderte Beschäftigung inzwischen nahezu ausschließlich auf die umgangssprachlichen „Ein-Euro-Jobs“ beschränke, die nur kurzfristige Beschäftigung der Betroffenen ermöglichen und zudem in ihrer Ausgestaltung nichts mit regulären Arbeitsplatzverhältnissen zu tun hätten. Nötig sei ein ganzes „Spektrum an ineinander greifenden Förderoptionen“.

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Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben über Steuermittel des Bundes finanzieren

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert das beitragsfinanzierte System der Arbeitslosenversicherung von gesamtgesellschaftlichem Aufgaben zu entlasten: Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehen weiter über die Versichertengemeinschaft hinaus und werden anders als in einer Privatversicherung nicht nur zur Schadensregulierung verwendet. So steht die Berufsberatung allen offen, egal ob man Beiträge entrichtet hat oder künftig je entrichten wird. Darüber hinaus werden aber auch vielfältige sozialstaatliche Aufgaben der Arbeitslosenkasse und den Beitragszahlern aufgebürdet, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten. Der Katalog dieser gesamtgesellschaftlichen Leistungen ist lang und reicht von den Aufwendungen der BA für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bis zur Finanzierung des Schulabschlusses für Arbeitslose. In 2012 mussten allein für diese Aufgaben mehr als ein Drittel der gesamten arbeitsmarktpolitischen Fördermittel aufgewendet werden.

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