Die Ausbildungsgarantie über fünf Pfade umsetzen
Der Koalitionsvertrag verspricht, den Ausbildungspakt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zur ,Allianz für Aus- und Weiterbildung‘ weiterzuentwickeln. Die Große Koalition zielt in der
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Der Koalitionsvertrag verspricht, den Ausbildungspakt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zur ,Allianz für Aus- und Weiterbildung‘ weiterzuentwickeln. Die Große Koalition zielt in der
Personen mit ausgeprägter Jugendarbeitslosigkeit waren im späteren Erwerbsverlauf sowohl häufiger als auch länger von Arbeitslosigkeit betroffen, zeigt eine Analyse zur Verfestigung früherer Arbeitslosigkeit des Instituts
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland. Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie. Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor. Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die Voraussetzungen in Deutschland zur Umsetzung der Garantie bereits weitgehend erfüllt seien.
Am 28. März 2014 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Richtlinien über die Konzessionsvergabe sowie die geänderte Richtlinie über die Auftragsvergabe veröffentlicht. Beide
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat ein Eckpunktepapier „Gestaltung von „Jugendberufsagenturen“ – Impulse und Hinweise aus der Jugendsozialarbeit“ zur Zusammenarbeit der Akteure am Übergang veröffentlicht: Im Papier
Bundeskabinett beschließt Plan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie: Allen Jugendlichen unter 25 Jahren soll innerhalb vier Monaten nach Verlassen der Schule oder Dauer von Arbeitslosigkeit ein Angebot gemacht werden. Zu solch einem Angebot zählen ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatz, eine Arbeitsstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme. Diese Angebote müssen durch einen Mehrwert für den einzelnen Jugendlichen gekennzeichnet sein. Sie sollen dazu beitragen, dass man im Anschluss nicht in Arbeitslosigkeit oder Inaktivität zurückfällt. Die Bundesregierung sieht Deutschland dafür gut aufgestellt. Es gehe nun darum, die Eingliederung in Ausbildung und Arbeit strukturell weiterzuentwickeln. Anders sieht das der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. In Deutschland gehe es weniger um die Höhe der Arbeitslosenquote, sondern vielmehr um wirksame Angebote für die große Zahl junger Menschen, die langfristig ohne qualifizierte Ausbildung zu verbleiben drohen. Nur eine Ausbildungsgarantie gewährleiste eine angemessene nationale Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Ansonsten brauche man nicht von einer Garantie zu sprechen.
Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitslosigkeit in Deutschland ist darauf zurückzuführen, dass Arbeitsuchende und offene Stellen nicht zusammenpassen. Das Ausmaß der sogenannten Mismatch-Arbeitslosigkeit ist nicht
Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Untersuchung zu den Bezugsmustern von ALG II veröffentlicht: Rund 700.000 der 15-25-Jährigen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Diese lassen sich
Die Bundesregierung will zur verbesserten Kooperation von regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe kein Einheitsmodell vorgeben. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage
„Jugend- und Bildungspolitik müssen sich stärker dafür einsetzen, dass junge Menschen, die auf dem Weg in den Beruf Unterstützung brauchen, ein verlässliches Förderangebot und eine