Alle Jugendlichen aus einer Hand fördern: Armutskarrieren beenden

Das neue Programm für die einheitliche Betreuung der Jugendlichen durch die Arbeitsagenturen soll in den nächsten fünf Jahren mehr als eine Milliarde Euro kosten. Durch eine effektive Betreuung sollen weniger junge Menschen arbeitslos sein und mehr einen Ausbildungsabschluss erzielen. Dadurch würden langfristig mehr als fünf Milliarden Euro eingespart. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften legen ihren Vorschlägen Zahlen des Instituts für Arbeitsmakrt- und Berufsforschung zu Grunde. Demzufolge könnte jemand mit abgeschlossener Berufausbildung über sein Berufsleben hinweg rund 330.000,- Euro mehr verdienen als jemand ohne Ausbildung.

Kostspieliger würde das zweite Vorhaben: mehr Rehabilitanden den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Im Hartz-IV-System nimmt nur jeder dritte Rehabilitant an einer Maßnahme teil. Bei einer besseren Betreuung würde sich die Teilnehmerzahl deutliche erhöhen, nimmt der Verwaltungsrat an. Er geht von zusätzlichen 38.000 Maßnahmeteilnehmern aus. Die Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung beliefen sich für fünf Jahre auf rund 4 Milliarden Euro. Aber auch hier wird langfristig eine positive Gegenfinanzierung unterstellt. Nach fünf Jahren jedoch soll der Bund die Kosten für die Rehabilitanden tragen, die eigentlich dem Hartz-IV-System zugerechnet werden müssten.

Auszüge aus dem Vorschlag der BDA und des DGB:
„(…) Ausbildung
Die Arbeitslosenversicherung wird umfassend für alle Jugendlichen ohne abgeschlossene Erstausbildung unter 25 Jahren zuständig, weil dies der wichtigste strategische Ansatzpunkt zur Prävention von Arbeitslosigkeit ist. Ausbildungsberatung und -vermittlung sowie Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung werden einheitlich durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbracht und finanziert. Die Kosten für die Ausbildungsförderung von Flüchtlingen in der Grundsicherung werden vom Bund pauschal erstattet. (…)

Damit würden wichtige Ziele erreicht: ## Effizienzsteigerung und Reduktion von Schnittstellen durch Ausbildungsberatung, -vermittlung und -förderung aus einer Hand: Bisher haben junge Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende keinen einheitlichen Ansprechpartner bei den Leistungen „Ausbildungsvermittlung und -förderung“ und gehen vielfach im Kompetenzwechsel und Kompetenzwirrwarr dem Ausbildungsmarkt verloren. (…)
##Alle frühen Potenziale zur Fachkräftesicherung werden genutzt: Gerade Jugendliche aus arbeitsmarktfernen Familien sollen eine finanziell auskömmliche optimale Förderung erhalten. Das kann die Arbeitslosenversicherung bieten.
##Investition in die Zukunft: Mit abgeschlossener Berufsausbildung sinkt massiv das Risiko, arbeitslos und zum Leistungsempfänger zu werden. Hohe Aufwände für Arbeitslosengeld und wiederholte Arbeitsförderung können durch frühzeitig optimierte Berufsorientierung und Ausbildungsförderung vermieden werden. Gut ausgebildete Menschen beanspruchen in Summe nicht nur deutlich weniger Sozialleistungen, sondern tragen als Beitragszahler auch zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung bei. (…)
Notwendige Änderungen der rechtlichen Grundlagen ## § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II wird gestrichen
##§ 16 Abs. 4 SGB II wird gestrichen
##§ 22 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 SGB III wird gestrichen

Rehabilitation
Die Arbeitsagenturen beraten alle Rehabilitanden im Zuständigkeitsbereich des Rehabilitationsträgers BA und entsenden sie in Reha-Maßnahmen. Alle beruflichen Rehabilitationsleistungen für Grundsicherungsempfänger werden für einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem BA Haushalt finanziert. Danach erfolgt eine Kostenerstattung der bisher vom SGB II-Träger zu leistenden Rehabilitationsleistungen für die Grundsicherungsempfänger pauschal aus dem Bundeshaushalt. Die BA würde im Wege des gesetzlichen Auftrages tätig.

Damit würden wichtige Ziele erreicht: ## Verbesserte Integrationschancen für Rehabilitanden: Mögliche Reha-
Bedarfe, insbesondere in der Grundsicherung, werden oft nicht oder zu spät geprüft. Je früher aber eine notwendige Reha beginnt, desto effektiver und letztlich auch preiswerter ist sie. Zudem sind ihre Erfolgsaussichten größer, Reintegration in Erwerbsarbeit zu erreichen. Bei kleineren Jobcentern können mangels Umverteilungsmöglichkeiten nur ein, zwei oder drei aufwändigere Reha-Fälle schon das komplette Budget sprengen. Durch eine Förderung und ein Budget in der Arbeitslosenversicherung (…) können Menschen frühzeitig beraten und notwendige Maßnahmen zeitnäher durchgeführt werden. (…)
## (…) Künftig liegen Beratung, Sachbearbeitung und Durchführung der Reha-Maßnahmen bei den Arbeitsagenturen. Während der Durchführung der Reha- Maßnahme hätten die Rehabilitanden künftig nur einen Ansprechpartner. Das Expertenwissen zu den komplexen Rechtsgrundlagen in der Rehabilitation wird in den Arbeitsagenturen konzentriert und auf hohem Niveau vorgehalten. (…)
##Die Ausgaben der beruflichen Rehabilitation führen aufgrund verbesserter Integration in Erwerbsarbeit mittelfristig zu geringeren Ausgaben an passiven Leistungen und zusätzlichen Beitragseinnahmen in der Arbeitslosenversicherung. (…)
Notwendige Änderungen der rechtlichen Grundlagen ## Neben den Rechtsänderungen, die die Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit regeln (§ 16 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 4 SGB III sowie § 6 SGB IX), sind Änderungen im Bereich des Bundeshaushalts erforderlich, um gesetzlich zu verankern, dass die einheitliche Leistungsverantwortung für alle Rehabilitanden auf die Arbeitsagenturen übergeht.
##Pauschale Kostenerstattung der bisher vom SGB II-Träger zu leistenden Rehabilitationsleistungen für die Grundsicherungsempfänger durch den Bund an die BA. (…)

Quelle: Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA)

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