Schlagwort: Bildung

Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund doppelt benachteiligt?

Die neue Expertise des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt: Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt – und zwar sowohl durch ihren Migrationshintergrund, als auch durch ihre soziale Herkunft. Die Expertise hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Mit dieser Publikation werden zentrale Erklärungsansätze für das Entstehen von Bildungsbenachteiligung geliefert. Der SVR leitet aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für bildungspolitisches und -praktisches Handeln wie auch für die zukünftige Forschung ab.

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Jugendsozialarbeit schafft Chancen für junge Geflüchtete

Katholische Jugendsozialarbeit fordert Politik zum Handeln auf, damit Teilhabe für alle jungen Menschen in Deutschland gelingt. Die Zuwanderung junger Schutzsuchender fordert die Jugendsozialarbeit mit all ihren Handlungsfeldern heraus. Die Jugendmigrationsdienste, die Einrichtungen des Jugendwohnens, die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe arbeiten mit jungen Geflüchteten und wollen ihnen Teilhabe ermöglichen. Aber Teilhabe und Integration können nur gelingen, wenn die jungen Schutzsuchenden vollumgänglich allen anderen jungen Menschen in Deutschland gleichgestellt werden. Das bedeutet einen uneingeschränkten Zugang von asylsuchenden und geduldeten jungen Flüchtlingen zu allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und zu Fördermaßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung. Hier ist die Politik gefragt.

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Die Missions Locales in Frankreich

Die Jugendberufsagenturen in Deutschland auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Missions locales pour l’insertion professionnelle et sociale des jeunes in Frankreich. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den – unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern verpflichteten – Institutionen soll in Deutschland mit Hilfe von Jugendberufsagenturen verbessert werden. Jugendberufsagenturen wurden in Deutschland zwischen 2010 und 2012 modellhaft erprobt, 2013 wurde die flächendeckende Einführung beschlossen und 2014 auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung fixiert. Dieser Prozess wird von Seiten der Jugendsozialarbeit mit großem Interesse fachlich begleitet und – im Sinne der betroffenen Jugendlichen – kritisch gewürdigt. Etwa wenn der Eindruck entsteht, dass in den bisher arbeitenden Jugendberufsagenturen vor Ort nicht alle Partner wirklich gleichberechtigt beteiligt sind. Insbesondere die Jugendhilfe sieht sich in der Gefahr, oder jugendhilfespezifische Ansätze nicht ausreichend umgesetzt werden (können). In Frankreich existieren mit den Missions Locales schon seit den 80er-Jahren niedrigschwellige Anlaufstellen für alle Jugendlichen, die Unterstützung auf ihrem Weg in den Beruf brauchen. Was können wir in Deutschland davon lernen? Nach der Devise: „Es kann nie schaden, einen Blick über die Grenze zu riskieren“ hat der Internationalen Bund (IB) im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit eine mehrtägige Fachkräftereise organisiert, die Vertreter/-innen der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe und der Wissenschaft unter der Überschrift „ Missions Locales – ein Modell für die Jugendberufsagenturen in Deutschland?“ einen sehr guten Einblick in die jugendpolitische Debatte und die Ausbildungssituation in Frankreich bot.

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Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen

Eine gute Ausbildung bietet die beste Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit statusunabhängige Angebote der sprachlichen, schulischen und beruflichen Förderung sowie weitere finanzielle Investitionen, um ausreichende Unterstützung durch die Jugendsozialarbeit für junge Geflüchtete sicherzustellen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) müssen im Rahmen einer kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen, damit die jugendlichen Flüchtlinge eine verlässliche sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten. Im Rahmen einer Bildungs- und Ausbildungsoffensive sind aus Sicht des Kooperationsverbundes neben dem Schutz vor Abschiebung während der gesamten Bildungsphase mehr finanzielle Mittel für Sprachbildung, für bedarfsgerechte berufsorientierende und berufsvorbereitende Angebote sowie für die Beratung und Begleitung in Ausbildung notwendig.

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Anerkennungssystem für informell und non-formal erworbene Kompetenzen entwickeln

Viele Menschen üben Tätigkeiten aus, für die im formalen Bildungssystem zuvor keine Qualifikationen erworben wurden. Diskontinuitäten sind in moderneren Berufsbiografien kein Sonderfall mehr. In den Tätigkeiten, die unabhängig einer formalen Qualifikation ausgeübt wurden oder werden, eignen sich die Beschäftigten eine Vielzahl von Kompetenzen an. Allerdings sind diese zumeist wenig transparent und kommunizierbar und damit auch nicht am Arbeitsmarkt nutzbar. Der Europäische Rat hat dies erkannt und fordert seine Mitgliedsstaaten daher auf, bis 2018 ein Anerkennungssystem zu schaffen, so dass einzelne Personen ihre informell und non-formal erworbenen Kompetenzen zertifizieren lassen können, um diese für ihre berufliche Laufbahn zu nutzen. Der BIBB-Expertenmonitor Berufliche Bildung will einen Beitrag zur Gestaltung eines solchen Systems leisten. Es wurde ein Meinungsbild von Berufsbildungsexpertinnen und -experten eingeholt. 324 Expertinnen und Experten beteiligten sich an der Befragung zur Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland.

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