Schlagwort: Integration

Integration geflüchteter Mädchen und Frauen

Etwa 17.000 Frauen und Mädchen stellten im Januar 2016 erstmalig einen Asylantrag. Das war rund ein Drittel der Gesamtanträge. Doch über die „spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen“ weiß man wenig. Auch die Bundesregierung kann da nicht helfen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung um mehr Informationen gebeten. Sie wollten wissen, wie viele der geflüchteten Frauen als Analphabetinnen hergekommen sind. Wie häufig sie Integrationskurse besuchen. Ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben und hier auch arbeiten wollen. Die Bundesregierung verweist auf mehrere aktuelle Untersuchungen, die einen Überblick über die Lebensumstände der weiblichen Flüchtlinge in Deutschland geben sollen. Die Ergebnisse, die in diesem und im kommenden Jahr vorliegen sollen, dürften bereits vorhandene Erkenntnisse des BAMF ergänzen. Das BAMF weiß, dass 82 Prozent der Flüchtlingsfrauen keinen Beruf haben und rund ein Drittel von ihnen keine Schule besucht hat.

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Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) stellte sein siebtes Jahresgutachten „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ vor. Das Gutachten analysiert den staatlichen Umgang mit religiöser Pluralität im Einwanderungsland Deutschland. Im Zentrum stehen Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung in Deutschland angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und nicht zuletzt des gläubigen Individuums? Der deutsche Weg einer ausgeprägten Religionsfreundlichkeit hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Religionsgemeinschaften werden weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich im öffentlichen und auch im staatlichen Raum zu entfalten. Dieses Modell einer positiven Neutralität wird auch dafür sorgen, dass die rechtliche Integration des Islam als der mit Abstand größten neu hinzugekommenen Religion tendenziell gelingen wird bzw. in Teilen bereits gelungen ist. In der öffentlichen Debatte erfährt die Bedeutung von Religion für die Integration von Zuwanderern in Deutschland seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Das Gutachten zeigt: Die Rolle von Religion für die Integration wird in der Debatte �doppelt überschätzt‘: Zum einen existieren keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. individuelle Religiosität grundsätzlich die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsmarkt erschwert. Zum anderen zeigt die empirische Forschung, dass Unterschiede im Integrationserfolg zwischen verschiedenen religiösen Gruppen nicht in erster Linie auf Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zurückzuführen sind. Der zentrale Erklärungsfaktor für Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem und darüber vermittelt auch am Arbeitsmarkt ist und bleibt der soziale Hintergrund.

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Standards in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Auf Initiative vieler Hochschullehrender ist ein Positionspaier zur sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gescheinschaftsunterkünften entstanden. Das Papier hat breite Unterstützung gefunden. Neben der Entwicklung des Arbeitsfeldes beschreibt es konzeptionelle Anforderungen, die notwendige fachliche Qualifikation und Ausstattung. Auch wenn soziale Arbeit (historisch bedingt) in erster Linie an den Staatsbürgerstatuts geknüpft ist, haben sich menschenrechtliche, subjektorientierte und im weitesten Sinne humanistische fachliche Perspektiven sowie Unterstützungskonzepte entwickelt, die nicht auf eine solche Beschränkung festgelegt sind. Aktuell ist Soziale Arbeit zunehmend gefragt, auch diejenigen zu unterstützen, die sich nicht auf Bürger/-innenrechte berufen können, die von einem Teil der Leistungen des Sozialstaates ausgeschlossen sind oder die ihre Abschiebung befürchten müssen. Die Soziale Arbeit steht einerseits vor der Herausforderung, neu Angekommene darin zu unterstützen, ein sicheres und gutes Leben zu gestalten und andererseits deren mindere Rechtsstellung als Einschränkung der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung zu kritisieren. Gleichzeitig sind Problemstellungen zu bearbeiten, die erst aus ungesicherten Aufenthaltsbedingungen resultieren. Die Soziale Arbeit sieht sich entsprechend aufgefordert, rechtliche Festlegungen, auf deren Grundlage Menschen das Recht auf Aufnahme, Schutz und Unterstützung verwehrt wird, kritisch zu hinterfragen. Das gilt gleichermaßen für die generelle Schlechterstellung wie für aktuell stattfindende Entrechtungen. Das bedeutet auch, sich der Erwartung zu verweigern, an der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen mitzuwirken.

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Integration von Flüchtlingen – Leerläufe und Leerzeiten vermeiden

Im letzten Jahr sind viele (junge) Menschen zugewandert, die es in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren gilt. In NRW haben sich Unternehmer NRW, DGB NRW, IHK NRW, Verband Freier Berufe und WHKT zusammengeschlossen, um den Integrationsprozess zu unterstützen. Dazu fordern sie auch Veränderungen auf (landes)politischer Ebene, wie die Berufsschulpflicht für Flüchtlinge heraufzusetzen, zusätzliche Plätze in den internationalen Förderklassen des Berufskollegs einzurichten oder zusätzliche Basissprachkurse und Anschlusskurse zum Erreichen des Sprachniveaus B1.

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