Schlagwort: Integration

Abschied von der Willkommenskultur

Die schönen Bilder, die Deutschland im Sommer und Herbst 2015 prägten, sind verblasst. Die Menschenmengen an den Bahnhöfren, die Flüchtlinge mit Transparenten, Jubelrufen oder Klatschen willkommen hießen, sind eine schwache Erinnerung. In der Politik ist die Euphorie auch verschwunden. Angela Merkel rückte von ihrer „Wir schaffen das“-Losung ab, und sagte im März: „Es gibt eben nicht ein Recht darauf, dass ein Flüchtling sagen kann: Ich will in einem bestimmten Land der Europäischen Union Asyl bekommen.“ Horst Seehofer (CSU) rief daraufhin das Ende der Willkommenskultur aus. Das war im Mai dieses Jahres. Vor zwei Jahren sah die Merheit der Bevölkerung es positiv, dass Flüchtlinge sich in Deutschland heimisch fühlen. Das hat sich verändert. In zwischen überwiegt die Ablehnung. Das dokumentiert eine Studie des Instituts für interdosziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld und der Mercartor Stiftung. Im Rahmen des Projekts „ZuGleich“ wurden Einstellungsmuster zur Integration anhand repräsentativer Befragungen analysiert. Die durchschnittliche Zustimmung zur Willkommenskultur ist unter den Befragten ohne Migrationshintergrund von 39,5 Prozent auf 32,3 Prozent gesunken. 2015/2016 begrüßen es nur noch 43,3 Prozent der Befragten ohne Migrationshintergrund, wenn sich Migranten in Deutschland heimisch fühlen (2013/2014: 54,7 Prozent). Die Gründe für den Einbruch der positiven Haltungen zur Integration sehen die Forscher vor allem in einem „Wiedererstarken von intergrationshemmenden Meinungen“. Dazu gehöre vor allem, dass Alt-Eingesessene Vorrechte gegenüber Neuhinzukommenden einfordern.

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Teilnahme an Integrationskursen

Nach Auffassung der Linken will Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière (CDU) wieder einmal vermeintlich integrationsunwillige Migrantinnen und Migranten mit Sanktionen belegen; diesmal soll es Flüchtlinge treffen. Ihnen soll ein dauerhafter Aufenthalt versagt werden, wenn sie Deutschkurse verweigern und Arbeitsangebote ausschlagen. Er wolle „einen Zusammenhang“ herstellen zwischen dem „erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf“. In welchem Umfang Flüchtende Integrationskurse nicht besuchen oder Arbeitsangebote ablehnen, wurde bisher aber noch gar nicht bekannt gegeben. Das sollte sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung ändern. Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 283.404 Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse erteilt worden. Davon waren 154.552 Teilnahmeberechtigungen mit freiwilliger Teilnahmemöglichkeit, während 128.852 Teilnahmeberechtigungen eine Teilnahmeverpflichtung darstellten. Im Jahr 2015 haben insgesamt 179.398 Personen einen Integrationskurs begonnen. Davon nahmen den Angaben zufolge 101.668 freiwillig an einem Kurs teil, während 77.730 zur Teilnahme verpflichtet worden waren. Die Regierung weist darauf hin, dass im laufenden Jahr bis zu rund 550.000 neue Teilnehmer in den Integrationskursen erwartet werden.

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Beratungspraxis in den JMD

Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend

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Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund doppelt benachteiligt?

Die neue Expertise des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt: Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt – und zwar sowohl durch ihren Migrationshintergrund, als auch durch ihre soziale Herkunft. Die Expertise hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Mit dieser Publikation werden zentrale Erklärungsansätze für das Entstehen von Bildungsbenachteiligung geliefert. Der SVR leitet aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für bildungspolitisches und -praktisches Handeln wie auch für die zukünftige Forschung ab.

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Deutschland auf dem Weg zu einem Integrationsgesetz

Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.

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Integration geflüchteter Mädchen und Frauen

Etwa 17.000 Frauen und Mädchen stellten im Januar 2016 erstmalig einen Asylantrag. Das war rund ein Drittel der Gesamtanträge. Doch über die „spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen“ weiß man wenig. Auch die Bundesregierung kann da nicht helfen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung um mehr Informationen gebeten. Sie wollten wissen, wie viele der geflüchteten Frauen als Analphabetinnen hergekommen sind. Wie häufig sie Integrationskurse besuchen. Ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben und hier auch arbeiten wollen. Die Bundesregierung verweist auf mehrere aktuelle Untersuchungen, die einen Überblick über die Lebensumstände der weiblichen Flüchtlinge in Deutschland geben sollen. Die Ergebnisse, die in diesem und im kommenden Jahr vorliegen sollen, dürften bereits vorhandene Erkenntnisse des BAMF ergänzen. Das BAMF weiß, dass 82 Prozent der Flüchtlingsfrauen keinen Beruf haben und rund ein Drittel von ihnen keine Schule besucht hat.

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Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) stellte sein siebtes Jahresgutachten „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ vor. Das Gutachten analysiert den staatlichen Umgang mit religiöser Pluralität im Einwanderungsland Deutschland. Im Zentrum stehen Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung in Deutschland angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und nicht zuletzt des gläubigen Individuums? Der deutsche Weg einer ausgeprägten Religionsfreundlichkeit hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Religionsgemeinschaften werden weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich im öffentlichen und auch im staatlichen Raum zu entfalten. Dieses Modell einer positiven Neutralität wird auch dafür sorgen, dass die rechtliche Integration des Islam als der mit Abstand größten neu hinzugekommenen Religion tendenziell gelingen wird bzw. in Teilen bereits gelungen ist. In der öffentlichen Debatte erfährt die Bedeutung von Religion für die Integration von Zuwanderern in Deutschland seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Das Gutachten zeigt: Die Rolle von Religion für die Integration wird in der Debatte �doppelt überschätzt‘: Zum einen existieren keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. individuelle Religiosität grundsätzlich die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsmarkt erschwert. Zum anderen zeigt die empirische Forschung, dass Unterschiede im Integrationserfolg zwischen verschiedenen religiösen Gruppen nicht in erster Linie auf Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zurückzuführen sind. Der zentrale Erklärungsfaktor für Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem und darüber vermittelt auch am Arbeitsmarkt ist und bleibt der soziale Hintergrund.

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