Wettbewerb 2016: Aktiv für Demokratie und Toleranz
Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen, und beginnt z. B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Der Wettbewerb
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Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen, und beginnt z. B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Der Wettbewerb
Nach Auffassung der Linken will Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière (CDU) wieder einmal vermeintlich integrationsunwillige Migrantinnen und Migranten mit Sanktionen belegen; diesmal soll es Flüchtlinge treffen. Ihnen soll ein dauerhafter Aufenthalt versagt werden, wenn sie Deutschkurse verweigern und Arbeitsangebote ausschlagen. Er wolle „einen Zusammenhang“ herstellen zwischen dem „erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf“. In welchem Umfang Flüchtende Integrationskurse nicht besuchen oder Arbeitsangebote ablehnen, wurde bisher aber noch gar nicht bekannt gegeben. Das sollte sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung ändern. Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 283.404 Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse erteilt worden. Davon waren 154.552 Teilnahmeberechtigungen mit freiwilliger Teilnahmemöglichkeit, während 128.852 Teilnahmeberechtigungen eine Teilnahmeverpflichtung darstellten. Im Jahr 2015 haben insgesamt 179.398 Personen einen Integrationskurs begonnen. Davon nahmen den Angaben zufolge 101.668 freiwillig an einem Kurs teil, während 77.730 zur Teilnahme verpflichtet worden waren. Die Regierung weist darauf hin, dass im laufenden Jahr bis zu rund 550.000 neue Teilnehmer in den Integrationskursen erwartet werden.
Die Jugendmigrationsdienste haben in den letzten Jahren ihre Beratungskompetenzen stetig weiterentwickelt und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anpassen müssen. Angesichts superdiverser Zielgruppen, steigender Zuwanderungszahlen und zunehmend
Die neue Expertise des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zeigt: Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt – und zwar sowohl durch ihren Migrationshintergrund, als auch durch ihre soziale Herkunft. Die Expertise hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Mit dieser Publikation werden zentrale Erklärungsansätze für das Entstehen von Bildungsbenachteiligung geliefert. Der SVR leitet aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für bildungspolitisches und -praktisches Handeln wie auch für die zukünftige Forschung ab.
Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.
Etwa 17.000 Frauen und Mädchen stellten im Januar 2016 erstmalig einen Asylantrag. Das war rund ein Drittel der Gesamtanträge. Doch über die „spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen“ weiß man wenig. Auch die Bundesregierung kann da nicht helfen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung um mehr Informationen gebeten. Sie wollten wissen, wie viele der geflüchteten Frauen als Analphabetinnen hergekommen sind. Wie häufig sie Integrationskurse besuchen. Ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben und hier auch arbeiten wollen. Die Bundesregierung verweist auf mehrere aktuelle Untersuchungen, die einen Überblick über die Lebensumstände der weiblichen Flüchtlinge in Deutschland geben sollen. Die Ergebnisse, die in diesem und im kommenden Jahr vorliegen sollen, dürften bereits vorhandene Erkenntnisse des BAMF ergänzen. Das BAMF weiß, dass 82 Prozent der Flüchtlingsfrauen keinen Beruf haben und rund ein Drittel von ihnen keine Schule besucht hat.
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) stellte sein siebtes Jahresgutachten „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ vor. Das Gutachten analysiert den staatlichen Umgang mit religiöser Pluralität im Einwanderungsland Deutschland. Im Zentrum stehen Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung in Deutschland angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und nicht zuletzt des gläubigen Individuums? Der deutsche Weg einer ausgeprägten Religionsfreundlichkeit hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Religionsgemeinschaften werden weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich im öffentlichen und auch im staatlichen Raum zu entfalten. Dieses Modell einer positiven Neutralität wird auch dafür sorgen, dass die rechtliche Integration des Islam als der mit Abstand größten neu hinzugekommenen Religion tendenziell gelingen wird bzw. in Teilen bereits gelungen ist. In der öffentlichen Debatte erfährt die Bedeutung von Religion für die Integration von Zuwanderern in Deutschland seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Das Gutachten zeigt: Die Rolle von Religion für die Integration wird in der Debatte �doppelt überschätzt‘: Zum einen existieren keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. individuelle Religiosität grundsätzlich die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsmarkt erschwert. Zum anderen zeigt die empirische Forschung, dass Unterschiede im Integrationserfolg zwischen verschiedenen religiösen Gruppen nicht in erster Linie auf Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zurückzuführen sind. Der zentrale Erklärungsfaktor für Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem und darüber vermittelt auch am Arbeitsmarkt ist und bleibt der soziale Hintergrund.
Wie sollen Schutzberechtigte sozial und ökonomisch abgesichert werden? ein wesentlicher „Sicherungsfaktor“ ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Migration
Aufgabe, Wurzeln und Entwicklung, Selbstverständnis, Prinzipien, Profil „Die Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren bei der sprachlichen,
Im Auftrag von UNICEF hat der Bundesfachverband unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (Bumf) einen Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften erstellt. Der