Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben über Steuermittel des Bundes finanzieren
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert das beitragsfinanzierte System der Arbeitslosenversicherung von gesamtgesellschaftlichem Aufgaben zu entlasten: Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung gehen weiter über die Versichertengemeinschaft hinaus und werden anders als in einer Privatversicherung nicht nur zur Schadensregulierung verwendet. So steht die Berufsberatung allen offen, egal ob man Beiträge entrichtet hat oder künftig je entrichten wird. Darüber hinaus werden aber auch vielfältige sozialstaatliche Aufgaben der Arbeitslosenkasse und den Beitragszahlern aufgebürdet, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten. Der Katalog dieser gesamtgesellschaftlichen Leistungen ist lang und reicht von den Aufwendungen der BA für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bis zur Finanzierung des Schulabschlusses für Arbeitslose. In 2012 mussten allein für diese Aufgaben mehr als ein Drittel der gesamten arbeitsmarktpolitischen Fördermittel aufgewendet werden.