Schulsozialarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass junge Menschen individuell gefördert werden. Durch diese Unterstützung können Jugendliche ihre Chancen auf gesellschaftlicher Teilhabe besser nutzen. Jedoch sind die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit unterschiedlich, ebenso ihre gesetzlichen Grundlagen. Aus den Schulgesetzen der Länder ergeben sich auch sozialpädagogische Aufgaben. Als schulbegleitende Jugendsozialarbeit ist sie aber auch Aufgabe des Schulträgers nach §13 SGB VIII. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hat unter Federführung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Expertise beauftragt. Prof. em. Peter-Christian Kunkel stellt in seiner juristischen Expertise die grundsätzliche Konstruktion der beiden Rechtssysteme dar. Er analysiert die Probleme des geltenden Rechts. Anschließend reflektiert Kunkel die Möglichkeiten einer rechtlichen Absicherung von Schulsozialarbeit. Schließlich schlägt Kunkel eine konkrete gesetzliche Veränderung im SGB VIII vor: die Einführung eines neuen § 13.