Schlagwort: Schulsozialarbeit

Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass junge Menschen individuell gefördert werden. Durch diese Unterstützung können Jugendliche ihre Chancen auf gesellschaftlicher Teilhabe besser nutzen. Jedoch sind die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit unterschiedlich, ebenso ihre gesetzlichen Grundlagen. Aus den Schulgesetzen der Länder ergeben sich auch sozialpädagogische Aufgaben. Als schulbegleitende Jugendsozialarbeit ist sie aber auch Aufgabe des Schulträgers nach §13 SGB VIII. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hat unter Federführung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Expertise beauftragt. Prof. em. Peter-Christian Kunkel stellt in seiner juristischen Expertise die grundsätzliche Konstruktion der beiden Rechtssysteme dar. Er analysiert die Probleme des geltenden Rechts. Anschließend reflektiert Kunkel die Möglichkeiten einer rechtlichen Absicherung von Schulsozialarbeit. Schließlich schlägt Kunkel eine konkrete gesetzliche Veränderung im SGB VIII vor: die Einführung eines neuen § 13.

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Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule stärken

Nicht nur bundesweit, sondern auch in Niedersachsen nimmt das Thema „Schulsozialarbeit“ politisch Fahrt auf. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Niedersachsen – Jugendaufbauwerk (LAG JAW) positioniert sich daher zu der geplanten Verlagerung der Schulsozialarbeit in den Landesdienst. Das bedeutet eine vollständige Verlagerung der Schulsozialarbeit von der Jugendhilfe in die Schule.
Damit wird die Umsetzung von Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe durch freie Träger vor Ort zukünftig verunmöglicht. Ergänzend zu dem Positionspapier veröffentlicht die LAG JAW Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft darstellt.

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