Sanktionen Jugendlicher im Hartz IV-Bezug
Im Jahr 2013 wurden laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund eine Million neue Sanktionen gegenüber Menschen im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) verhängt. Mit 72 Prozent seien Meldeversäumnisse der häufigste Grund dafür gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. An zweiter Stelle folgte die Weigerung zur Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder anderer Maßnahmen. Im Jahresdurchschnitt 2013 habe es demnach im Bestand rund 8.900 so genannte vollsanktionierte Personen gegeben, von denen rund 5.000 (56 Prozent) unter 25 Jahren waren. Die Bundesregierung betont, dass die Mitarbeiter der Jobcenter bemüht seien, die Leistungsberechtigten vor Meldeversäumnissen zu bewahren, unter anderem durch kostenlose SMS-Terminerinnerungen, von denen monatlich fast 500.000 verschickt würden. Auf Fragen wie das verschärfte Sanktionsinstrumentarium bei Jugendlichen zu begründen ist oder inwieweit die Sanktionspraxis ihren Zweck erfüllt, verweist die Bundesregierung auf die im Koalitionsvertrag verabredete Überprüfung der Sanktionspraxis bei U25.
