Bei der Förderung von Jugendlichen mit Ausbildungsdefiziten unter 25 Jahren besteht bislang das Problem der Zuständigkeit der Jobcenter (steuerfinanziert), sofern die Eltern des Jugendlichen Hartz IV beziehen. Beziehen die Eltern nicht Hartz IV, so sind die Arbeitsagenturen (beitragsfinanziert) zuständig. Oft werden die Jugendlichen hin- und herverwiesen, je nachdem, von wem ihre Eltern Leistungen beziehen. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften haben nun gemeinsam im Verwaltungsrat der Bundesagentur vorgeschlagen, dass künftig die Arbeitslosenversicherung und damit die Arbeitsagenturen für diese Jugendlichen und ihre Förderung eindeutig zuständig sein sollen. Ansgar Klinger, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kommentiert dieses Vorhaben für die „Jugendsozialarbeit News“. Dabei macht er unmißverständlich klar, dass auf eine Ausbildungsgarantie dennoch nicht verzichtet werden kann.