Suchergebnisse für: Ausbildungsgarantie – Seite 12

Jugendgarantie in Europa und Deutschland

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland. Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie. Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit, d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor. Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die Voraussetzungen in Deutschland zur Umsetzung der Garantie bereits weitgehend erfüllt seien.

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Mit Christus Brücken bauen – gemeinsam aktiv gegen Jugendarmut

Die Vielfalt des kirchlichen Lebens und Engagements strahlt von Regensburg aus: Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) war mit dabei und präsentierte sich dort mit ihren Themen auf vielfälltige Weise. Im Kontext ihrer Initiative Jugend(ar)mut engagiert sich die BAG KJS seit mehreren Jahren in der Bekämpfung von Jugendarmut. Aus diesem Anlass wurde zum Katholikentag der „Monitor Jugendarmut in Deutschland 2014“ veröffentlicht, der im Zweijahresrhythmus aktuelles Zahlen- und Datenmaterial aufbereitet.

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Kein „Weiter so“ auf dem Ausbildungsmarkt

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt die Veröffentlichung des Berufsbildungsberichtes zum Anlass, die aktuelle Lage am Ausbildungsmarkt unter Berücksichtigung der Aussagen im Koalitionsvertrag zu bewerten und Vorschläge vorzulegen, um die Übergangsgestaltung und die Ausbildungsmöglichkeiten junger Menschen, die auf dem Ausbildungsmarkt benachteiligt sind, zu verbessern. Ziel des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit ist es, dazu beizutragen, allen Jugendlichen eine Ausbildung und den erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen. Die Jugendsozialarbeit zeigt auf, wie Jugendliche besseren Zugang zu einer Berufsausbildung bekommen und bei Bedarf darin unterstützt und begleitet werden, die Anforderungen dieser Berufsausbildung zu bewältigen.

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Wie wird die Berufliche Bildung zukunftssicher für alle jungen Menschen?

Die Berufliche Bildung verbessern, das wollen alle Fraktionen im Bundestag und haben entsprechende Anträge in das Parlament eingebracht: Die Durchlässigkeit im Bildungssystem soll höher werden. Das fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag. Zudem möchten die Fraktionen, dass sich der Deutsche Bundestag für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung einsetzt und den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 zur Allianz für Aus- und Weiterbildung fortentwickelt. Ferner treten die Abgeordneten dafür ein, die „Bildungsketten“ so zu entwickeln, dass die duale Berufsausbildung gegenüber einer außerbetrieblichen Ausbildung vorrangig angestrebt und angeboten wird. Das Recht auf Ausbildung für alle jungen Menschen fordert die Linke in einem eigenen Antrag. Jeder soll eine vollqualifizierte Ausbildung aufnehmen können. Zudem muss nach Auffassung der Fraktion sichergestellt werden, dass die „freie Wahl der Ausbildungsstätte“ nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz gewährleistet wird. Die Linke tritt dafür ein, allen ausbildungsinteressierten jungen Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, indem eine gesetzliche Umlagefinanzierung geschaffen wird, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert notwendige Strukturreformen zur Modernisierung und Öffnung der beruflichen Bildung umzusetzen und die wenig effizienten Maßnahmen des bisherigen Übergangssystems in eine effektive Förderung zu überführen.

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Jugendliche mit Migrationshintergrund werden bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen diskriminiert

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legt Studie zur Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor: Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz haben Jugendliche mit Migrationshintergrund auch bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen. Sie müssen deutlich mehr Bewerbungen schreiben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, als Mitbewerber ohne Migrationshintergrund. Im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker ist die Benachteiligung stärker ausgeprägt: Hier muss ein Bewerber mit einem türkischen Namen etwa 1,5-mal so viele Bewerbungen schreiben wie ein Kandidat mit einem deutschen Namen. Bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann sind es 1,3-mal so viele. Die Auswirkungen der Ungleichbehandlung können gravierend sein. Wo diskriminiert wird, entgehen den Ausbildungsbetrieben geeignete Bewerber. Bei den Jugendlichen besteht Resignationsgefahr und das Risiko von Rückzug, wenn sie auf ihre Bewerbung immer wieder Absagen erhalten. Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit auf dem Ausbildungsmarkt herzustellen hat der SVR eine Reihe von Handlungsempfehlungen entwickelt. Die beziehen zentrale Erkenntnisse der Berufsbildungs- und Diskriminierungsforschung mit ein. Die Empfehlungen richten sich vorrangig an Unternehmen und die berufsständischen Kammern, aber auch an Schulen, Zivilgesellschaft und Politik.

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Unterstützen – befähigen – beteiligen – begleiten: so gelingen Übergänge

Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik legt Expertenempfehlungen zu gelingenden Übergängen vor: Die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik ist ein umfassender Dialogprozess, der darauf abzielt, Jugendpolitik in Deutschland als erkennbares Politikfeld mit eigenem Selbstverständnis zu verankern. Am Prozess zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik sind zahlreiche junge Menschen und Akteure aus Politik und Gesellschaft beteiligt. Die Koordination erfolgt durch das Zentrum Eigenständige Jugendpolitik. Entwickelt werden sollen Leitlinien für eine Eigenständige Jugendpolitik und mit konkreten politischen Empfehlungen gerahmt werden. Dabei stehen drei konkrete Anwendungsfelder im Mittelpunkt: Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte, Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum, Übergangsgestaltung von der Schule in die Arbeitswelt. Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Übergangsgestaltung“ haben Handlungsempfehlungen verfasst. Im Fokus der Empfehlungen stehen die Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, die Schritte beim Übergang selbst sowie faire Bedingungen in der Ausbildungs- und Arbeitswelt.

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So schätzt die Bundesregierung die Ausbildungsmarktsituation 2013 ein

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN: Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch.Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, legte die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen auf. Mit flankierenden Maßnahmen sei es Ziel, die duale Ausbildung weiter zu stärken.

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Anspruch, Realität und Umsetzung eines Rechts auf Ausbildung

Berufs- und Wirtschaftspädagogik-online legt Refelxion berufspädagogischer Aspekte eines Rechts auf Ausbildung vor: Während ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Arbeit als grundlegende Menschenrechte in der breiten Öffentlichkeit allgemeine Zustimmungen finden und z. B. in der Grundrechtecharta der EU fixiert sind, wird die Frage nach einem Recht auf berufliche Ausbildung erst jetzt verstärkt gestellt. Doch hinter einem rechtlich fixierten oder auch nur willentlich bekundeten derartigen Anspruch stecken viele unbeantwortete Fragen: Was bedeutet ein Recht auf berufliche Ausbildung
konkret? Welche Bedingungen müssten für eine Umsetzung vorliegen? Welche Erfahrungen liegen dort vor, wo bereits ein entsprechender Ansatz vertreten wurde? Welche Auswirkungen hätte ein verbrieftes Recht auf die betreffenden Adressaten, auf die Institutionen und auf das Berufsbildungssystem als Ganzes?

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