Schlagwort: Schulsozialarbeit

Selbstverständnis freier Katholischer Träger in Bayern

Eine große Zahl katholischer Träger wirken in Bayern mit einer teilweise langen Tradition an der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit: an über 200 Schulen fast aller Schularten mit einer entsprechend großen Zahl von Fach- und Leitungskräften und dazu gehörenden Arbeits- und Trägerstrukturen. Die katholischen Träger leisten ihre Arbeit in der JaS gemäß § 4 SGB VIII subsidiär, auf Grundlage der Vorgaben in der entsprechenden Richtlinie des fördernden Ministeriums und in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort sowie den jeweiligen Schulen. Neben der Orientierung an derartigen Leitlinien gibt es ergänzende Spezifika katholischer Träger, die aus ihrem christlichen, kirchengebundenen Selbstverständnis resultieren. Diese prägen und bereichern die Arbeit; sie stellen zugleich eine herausfordernde Selbstverpflichtung dar.

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Neue Leitlinien geben Sicherheit für pädagogisches Handeln

Die vom Kooperationsverbund Schulsozialarbeit herausgegebenen Leitlinien bieten eine Orientierung für das Handlungsfeld und seine Akteure. Der Verbund will Sicherheit für pädagogisches Arbeiten geben und zur Verbesserung der Qualität im jeweiligen Lern- und Lebensraum Schule beitragen. Die Leitlinien richten sich an alle am Schulleben beteiligten pädagogischen Fachkräfte und somit an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, Lehrkräfte und Schulleitungen, zuständige Entscheiderinnen und Entscheider bei Trägern und Verbänden sowie auch an Akteurinnen und Akteure in den zuständigen Verwaltungen des Schulwesens und der Jugendhilfe.

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Bundesweiter Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit

Der Paritätische Gesamtverband legt Anforderungen an einen Koalitionsvertrag vor: Im Bereich Bildung und Ausbildung sollen drei Punkte in einen Koalitionsvertrag Einzug halten: Assistierte Ausbildung bundesweit fördern, Bundesprogramm für Schulsozialarbeit auflegen und Bildung und Teilhabe verbessern. Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend ausgebaut werden. Dazu wird eine gemeinsame Ressourcenanstrengung auf allen föderalen Ebenen gefordert. Für jeweils 150 Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen soll eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung von gelingenden Bildungs- und Sozialisationsprozessen zur Verfügung stehen.

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Eignung, Vielfalt und Vorrang der freien Träger für die Jugendsozialarbeit an Schulen

Katholische Jugendsozialarbeit Bayern legt Rechtsgutachten zur Eignung, Vielfalt und zum Vorrang der freien Träger für die Jugendsozialarbeit an Schulen vor: Anlass des Gutachtens sind problematische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern. Diese beruhen vor allem auf den Umgang der Behörden mit dem Prinzip der Subsidiarität und der Auslegung der Vorrangstellung von freien Trägern. Das Gutachten will allen Beteiligten von Jugendsozialarbeit an Schulen Handlungssicherheit und Hilfestellung geben, um diese als vorbildliche Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule umsetzen zu können. Dabei weisen die Aussagen des Rechtsgutachtens über die Jugendsozialarbeit an Schulen hinaus. Denn die Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips betrifft die soziale Arbeit insgesamt. Insofern kann das Gutachten als Anregung für Verantwortliche in Politik und Verantwortung auch in anderen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit verstanden werden.

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