Katholische Jugendsozialarbeit Bayern legt Rechtsgutachten zur Eignung, Vielfalt und zum Vorrang der freien Träger für die Jugendsozialarbeit an Schulen vor: Anlass des Gutachtens sind problematische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern. Diese beruhen vor allem auf den Umgang der Behörden mit dem Prinzip der Subsidiarität und der Auslegung der Vorrangstellung von freien Trägern. Das Gutachten will allen Beteiligten von Jugendsozialarbeit an Schulen Handlungssicherheit und Hilfestellung geben, um diese als vorbildliche Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule umsetzen zu können. Dabei weisen die Aussagen des Rechtsgutachtens über die Jugendsozialarbeit an Schulen hinaus. Denn die Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips betrifft die soziale Arbeit insgesamt. Insofern kann das Gutachten als Anregung für Verantwortliche in Politik und Verantwortung auch in anderen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit verstanden werden.