Schulsozialarbeit in Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe

Auszüge aus dem Positionspapier „Schulsozialarbeit“ in Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe.“ der BAG KJS, des DCV und IN VIA:
„In den letzten Jahren ist eine deutliche Verbreitung und Ausweitung der Schulsozialarbeit bzw. der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit oder der Jugendsozialarbeit an Schulen zu beobachten. Das Angebot ist in den Schulen anerkannt, bewährt und wird vielerorts eingefordert. Mittlerweile existiert Schulsozialarbeit in allen Bundesländern und wird, zwar bei weitem nicht in allen Schulen, aber in allen Schulformen umgesetzt. Das Feld ist jedoch durch unterschiedliche Regelungen bzw. Konstrukte in Bezug auf Träger, Kooperationen und bei der Finanzierung gekennzeichnet. Seit einiger Zeit ist die Tendenz zu beobachten, dass Schulsozialarbeit vermehrt in Trägerschaft der Schulen bzw. von Schulbehörden umgesetzt wird. (…) Aus Sicht der katholischen Träger der Jugendsozialarbeit ist die Anbindung des Angebots an die Schule nicht zielführend. (…)

Schulsozialarbeit ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe
Schulsozialarbeit ist ein zentrales Handlungsfeld und Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtlich abgeleitet aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz stellt sie ein professionelles sozialpädagogisches Angebot dar, das eigenständig und dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Nachfolgend werden die Argumente gebündelt, die eine fachliche sowie personelle Anbindung von Schulsozialarbeit an die Kinder- und Jugendhilfe begründen.

## Rechtliche Begründung ergibt sich aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Die gesetzlichen Grundlagen für das Angebot der Schulsozialarbeit sind im SGB VIII verortet. Unter Bezug auf § 1 SGB VIII, der das Recht der Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie den Abbau von Benachteiligungen beinhaltet, wird Schulsozialarbeit sowohl aus § 13 (Zielgruppe der Jugendsozialarbeit), als auch mit Bezug zu den §§ 11 (u. a. schulbezogene Jugendarbeit), 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), 16 (Förderung der Erziehung in der Familie) und 81 (Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Schulen) abgeleitet. (…)
## Grundprinzipien der Jugendhilfe werden angewendet
Schulsozialarbeit begleitet in erster Linie junge Menschen bei Schwierigkeiten in der persönlichen Entwicklung, in der Familie und in der Schule. Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele und Tätigkeiten sowie Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein. Das Angebot orientiert sich an der einzelnen Person und deren Kompetenzen. Auf den Ressourcen der Einzelnen aufbauend werden ganzheitliche Entwicklungs- und Bildungsprozesse gestaltet. Schulsozialarbeit setzt auf Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sowie die aktive Beteiligung des Einzelnen. Zu ihren Grundprinzipien gehören die Anerkennung von Vielfalt, Partizipation, Vertraulichkeit und Hilfe zur Selbsthilfe. Die Angebote wenden sich entsprechend an alle jungen Menschen und leisten einen Beitrag zu gleichberechtigter Teilhabe.
## Schulsozialarbeit eröffnet jungen Menschen vielfältige Zugänge – Schulsozialarbeit bietet jungen Menschen bei ihrem erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf Unterstützung. Insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche verfügen oftmals nicht über ausreichende unterstützende Netzwerke oder nutzbare Kompetenzgeber, die ihnen Wege der Berufsorientierung und Zugänge, z.B. zu Praktikums- und Ausbildungsplätzen, erleichtern. (…)
## Schulsozialarbeit ist ein professionelles und eigenständiges Angebot in der Schule – Schulsozialarbeiter/-innen bringen ihre sozialpädagogischen Kompetenzen und die hohe Professionalität der Kinder- und Jugendhilfe in Schulen ein. Die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten wird gefördert. Mit dem eigenständigen Angebot der Schulsozialarbeit sind die Fachkräfte wesentliche Kooperationspartner/-innen für Lehrer/-innen sowie Schulleitungen mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen. Diese gegenseitige Ergänzung der Fachlichkeiten erweitert die Perspektiven im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Durch die Abgrenzung werden zudem Konfliktpotenziale gemindert.
## Schulsozialarbeit bildet eine zentrale Schnittstelle und agiert im Netzwerk
Junge Menschen sind vor allem geprägt durch ihre individuellen Kompetenzen und Ressourcen, ihr persönliches Unterstützungsnetz und durch den Sozialraum, in dem sie leben. Gelingende Bildungsprozesse erfordern eine systematische Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Im gemeinsamen Interesse an der Entwicklung der jungen Menschen wird ein Netzwerk im Sozialraum aufgebaut, in dem Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Dienste im Gesundheitsbereich, Beratungs- und Anlaufstellen, die Agentur für Arbeit, Unternehmen sowie die zuständigen Sozialarbeiter/-innen mitwirken. Schulsozialarbeit stellt das Bindeglied zu Institutionen und Personen im Sozialraum her und gewinnt diese als Partner/-innen. (…)
Fazit: Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe stärken und absichern
(…) Im Mittelpunkt steht, dass junge Menschen an den Schulen von Schulsozialarbeit profitieren. Sie sollen die Angebote entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse freiwillig annehmen können.
Ebenso ist zu gewährleisten, dass sie, auch Eltern und Lehrkräfte, Beratung und Hilfestellung vertraulich und neutral am Ort Schule, aber außerhalb des schulischen Systems, in Anspruch nehmen können. (…)

Wichtig ist jetzt, dass Bildungs- und Sozialpolitik auf den Landesebenen sowie auf der Bundesebene gemeinsame Strategien entwickeln. Notwendig ist ein ganzheitliches Konzept zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit, vor allem zur Schaffung von Kontinuität und finanzieller Absicherung. Neue Finanzierungsmodelle werden benötigt. (…)

Damit Schulsozialarbeit finanziell abgesichert und sich als kontinuierliches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe weiter etablieren kann, ist auch der Bund für eine strukturelle Förderung gefragt. Eine Auflösung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich ist deshalb notwendig.

Zusätzlich ist Rechtssicherheit zu schaffen. Die Angliederung von Schulsozialarbeit an die Kinder- und Jugendhilfe sollte rechtlich zukünftig im Kinder- und Jugendhilfegesetz eindeutig benannt und geregelt sein.“

Positionspapier Schulsozialarbeit

Quelle: BAG KJS

Dokumente: Positionspapier_Schulsozialarbeit_BAGKJS_Caritas_IN_VIA.pdf

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