Schlagwort: Flüchtlinge

Integration geflüchteter Mädchen und Frauen

Etwa 17.000 Frauen und Mädchen stellten im Januar 2016 erstmalig einen Asylantrag. Das war rund ein Drittel der Gesamtanträge. Doch über die „spezifische Situation der seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen“ weiß man wenig. Auch die Bundesregierung kann da nicht helfen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung um mehr Informationen gebeten. Sie wollten wissen, wie viele der geflüchteten Frauen als Analphabetinnen hergekommen sind. Wie häufig sie Integrationskurse besuchen. Ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben und hier auch arbeiten wollen. Die Bundesregierung verweist auf mehrere aktuelle Untersuchungen, die einen Überblick über die Lebensumstände der weiblichen Flüchtlinge in Deutschland geben sollen. Die Ergebnisse, die in diesem und im kommenden Jahr vorliegen sollen, dürften bereits vorhandene Erkenntnisse des BAMF ergänzen. Das BAMF weiß, dass 82 Prozent der Flüchtlingsfrauen keinen Beruf haben und rund ein Drittel von ihnen keine Schule besucht hat.

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Jugendsozialarbeit schafft Chancen für junge Geflüchtete

Katholische Jugendsozialarbeit fordert Politik zum Handeln auf, damit Teilhabe für alle jungen Menschen in Deutschland gelingt. Die Zuwanderung junger Schutzsuchender fordert die Jugendsozialarbeit mit all ihren Handlungsfeldern heraus. Die Jugendmigrationsdienste, die Einrichtungen des Jugendwohnens, die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe arbeiten mit jungen Geflüchteten und wollen ihnen Teilhabe ermöglichen. Aber Teilhabe und Integration können nur gelingen, wenn die jungen Schutzsuchenden vollumgänglich allen anderen jungen Menschen in Deutschland gleichgestellt werden. Das bedeutet einen uneingeschränkten Zugang von asylsuchenden und geduldeten jungen Flüchtlingen zu allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und zu Fördermaßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung. Hier ist die Politik gefragt.

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Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen

Eine gute Ausbildung bietet die beste Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit statusunabhängige Angebote der sprachlichen, schulischen und beruflichen Förderung sowie weitere finanzielle Investitionen, um ausreichende Unterstützung durch die Jugendsozialarbeit für junge Geflüchtete sicherzustellen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) müssen im Rahmen einer kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen, damit die jugendlichen Flüchtlinge eine verlässliche sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten. Im Rahmen einer Bildungs- und Ausbildungsoffensive sind aus Sicht des Kooperationsverbundes neben dem Schutz vor Abschiebung während der gesamten Bildungsphase mehr finanzielle Mittel für Sprachbildung, für bedarfsgerechte berufsorientierende und berufsvorbereitende Angebote sowie für die Beratung und Begleitung in Ausbildung notwendig.

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Standards in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Auf Initiative vieler Hochschullehrender ist ein Positionspaier zur sozialen Arbeit mit Geflüchteten in Gescheinschaftsunterkünften entstanden. Das Papier hat breite Unterstützung gefunden. Neben der Entwicklung des Arbeitsfeldes beschreibt es konzeptionelle Anforderungen, die notwendige fachliche Qualifikation und Ausstattung. Auch wenn soziale Arbeit (historisch bedingt) in erster Linie an den Staatsbürgerstatuts geknüpft ist, haben sich menschenrechtliche, subjektorientierte und im weitesten Sinne humanistische fachliche Perspektiven sowie Unterstützungskonzepte entwickelt, die nicht auf eine solche Beschränkung festgelegt sind. Aktuell ist Soziale Arbeit zunehmend gefragt, auch diejenigen zu unterstützen, die sich nicht auf Bürger/-innenrechte berufen können, die von einem Teil der Leistungen des Sozialstaates ausgeschlossen sind oder die ihre Abschiebung befürchten müssen. Die Soziale Arbeit steht einerseits vor der Herausforderung, neu Angekommene darin zu unterstützen, ein sicheres und gutes Leben zu gestalten und andererseits deren mindere Rechtsstellung als Einschränkung der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung zu kritisieren. Gleichzeitig sind Problemstellungen zu bearbeiten, die erst aus ungesicherten Aufenthaltsbedingungen resultieren. Die Soziale Arbeit sieht sich entsprechend aufgefordert, rechtliche Festlegungen, auf deren Grundlage Menschen das Recht auf Aufnahme, Schutz und Unterstützung verwehrt wird, kritisch zu hinterfragen. Das gilt gleichermaßen für die generelle Schlechterstellung wie für aktuell stattfindende Entrechtungen. Das bedeutet auch, sich der Erwartung zu verweigern, an der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen mitzuwirken.

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