Schlagwort: Flüchtlinge

Integration von Flüchtlingen – Leerläufe und Leerzeiten vermeiden

Im letzten Jahr sind viele (junge) Menschen zugewandert, die es in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren gilt. In NRW haben sich Unternehmer NRW, DGB NRW, IHK NRW, Verband Freier Berufe und WHKT zusammengeschlossen, um den Integrationsprozess zu unterstützen. Dazu fordern sie auch Veränderungen auf (landes)politischer Ebene, wie die Berufsschulpflicht für Flüchtlinge heraufzusetzen, zusätzliche Plätze in den internationalen Förderklassen des Berufskollegs einzurichten oder zusätzliche Basissprachkurse und Anschlusskurse zum Erreichen des Sprachniveaus B1.

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Junge Flüchtlinge als Herausforderung für die Jugendsozialarbeit

Von den circa 1,1 Millionen Flüchtlingen, die nach Aussagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2015 nach Deutschland gekommen sind, sind 29 % unter 18 Jahren und 26 % zwischen 18 – 25 Jahre alt, also über die Hälfte sind jung (unter 25 Jahre). Da im Jahr 2015 über 50% der Asylanträge anerkannt worden sind und sich die Anerkennungsquote aktuell noch höher bewegt, ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser jungen Menschen im Land bleiben wird. Die sozialen Dienste der Kirche und die Jugendsozialarbeit stellen sich aktuell darauf ein. Prof. Dr. Nausikaa Schirilla von der Katholischen Hochschule Freiburg beschreibt einige Anforderungen an die Jugendsozialarbeit angesichts der neuen Flüchtlingszuwanderung. Sie kritisiert dabei die Reduktion von Flüchtlingen auf die Opferrolle und damit verbundene Passivität. Stattdessen zeigten sie viel Eigenaktivität, seien oft ehrgeizig und motiviert und bewiesen eine große Fähigkeit, sich an neue soziale und politische Gegebenheiten anzupassen. Auch ethische Fragen der Migration besitzen eine Relevanz für die soziale Arbeit und dürfen nicht ausgeblendet werden.

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Unterbringung und Vertretung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe

Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich bei der Bundesregierung nach der Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Es bestehen nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Defizite bei der Erfassung, beim Zugang zu rechtlichen Vertretern und bei der Unterbringung. Nach Regierungsangaben stammen die meisten minderjährigen Asylbewerber im Jahr 2015 aus Syrien, Albanien, Afghanistan, dem Kosovo, dem Irak und Serbien. Als eine gute Möglichkeit der Unterbringung sieht die Bundesregierung Gastfamilien. Diese sollen gezielt durch das Programm „Menschen stärken Menschen“ gewonnen werden. Die Regierung sieht das Jugendamt als die Instanz, die Rechtshandlungen für diese jungen Menschen vollziehen darf. Das Jugendamt sei berechtigt und verpflichtet, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen notenwendig sind. Dazu zähle auch die Antragstellung auf Asyl und die Vertretung in einer Anhörung.

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Wie lange dauert ein Asylverfahren und wieviele dürfen bleiben?
Einblick in die Statistik

Die Linken hatten von der Bundesregierung ergänzende Angaben zur Asylstatistik erfragt. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass Asylverfahren im Jahr 2015 durchschnittlich 5,2 Monate dauerten. Für unbegleitete Minderjährige betrug die Verfahrenszeit durchschnittlich 6,7 Monate. Jeweils ab Antragstellung. Hinzu kommen mindestens 3 Monate Wartezeit bis zur Antragstellung. Die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im Jahr bei 95,6% bei unbegleiteten zwischen 16 und unter 18 Jahren bei 91,7% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 50,9%. Im Jahr 2015 wurden 21 Zurückweisungen, zehn Zurückschiebungen und keine Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen vollzogen. Politiker sorgen sich unterdessen über stark ansteigende Unterbringungskosten für die mittlerweile mehr als 67.000 unbegleiteten Minderjährigen. In Deutschland koste die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers je nach Bundesland zwischen 40- und 60.000 Euro im Jahr. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Kretschmer (CDU), ist der Auffassung, dass man mit diesem Betrag in der Herkunftsregion wesentlich mehr Menschen geholfen werden könne.

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Geplante Änderungen des Asylrechts sind für Caritas inakzeptabel

Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat zu den jüngsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Stellung genommen. Der DCV kritisiert an den Gesetzesvorhaben insbesondere, dass die Möglichkeit zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden soll. Die Verringerung von Zuzugszahlen darf nicht zu Lasten von Familien gehen. Besorgniserregend ist auch, dass bei schwerwiegenden Erkrankungen künftig Abschiebungen möglich sein sollen. Die Aussetzung von Abschiebungen und die Erteilung von Duldungen im Fall von schweren und insbesondere von schwer diagnostizierbaren Erkrankungen darf nicht aus rein formalen Gründen unterbleiben. Außerdem befürchtet der Deutsche Caritasverband, dass der grundrechtlich garantierte Rechtsschutz großen Schaden nimmt, wenn die geplanten beschleunigten Verfahren tatsächlich umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, Standards im Asylverfahren in dieser Weise abzusenken. Die erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern bei einer Strafe auf Bewährung hält der DCV insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden für bedenklich.

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Bessere Bildung für Migranten

Im Jahr 2015 sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Angesichts dieser großen Zahl wird das Thema Zuwanderung und Integration intensiv diskutiert. Doch auch unabhängig davon ist Zuwanderung ein Feld, das seit Jahrzehnten Thema ist und Staat und Gesellschaft vor große Herausforderung stellt, aber auch Chancen eröffnet. Wie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration in der Schule, in der beruflichen Bildung und im akademischen Bereich geschaffen werden können, diskutieren Experten und Expertinnen mit Abgeordneten am Mittwoch (24.02.2016)

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