Schlagwort: Flüchtlinge

Factsheets zu Bereichen der Jugendsozialarbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit und deren Mitglieder machen sich in verschiedenen Bereichen stark für junge Menschen, die Unterstützung brauchen. Übersichtliche Factsheets beschreiben ausgewählte Arbeitsfelder.

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Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland

Bereits im Jahr 2005 veröffentlichte ein breites Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Vereinigungen von Anwält_innen und Richter_innen und Menschenrechtsorganisationen ein gemeinsames „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“, in dem das Bündnis Kritik übte. Sorge bereitete den Unterzeichner_innen des Memorandums die Behandlung von Asylanträgen, insbesondere die Qualität von Anhörungen und Entscheidungen im Asylverfahren. Knapp zehn Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Memorandums entstand bei unterzeichnenden Verbänden der Eindruck, dass sich an der in 2005 kritisierten Situation kaum etwas zum Positiven verändert hat. Daher sah sich das Bündnis herausgefordert, sein Anliegen wiederholt deutlich zu formulieren. Das neue Memorandum weist auf strukturelle Mängel im deutschen Asylverfahren hin. Es arbeitet die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den verschiedenen Phasen des Asylverfahrens heraus und stellt diesen die häufigsten festgestellten Mängel gegenüber. Anhand von Beispielsfällen werden einzelne Problembereiche besonders hervorgehoben.

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Individuelle Förderung und passende Hilfen für junge Geflüchtete

Mehrere Bundesländer hatten vorgeschlagen, dass Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ausschließlich durch diese Leistung der Jugendsozialrbeit zu fördern. Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen hatte sich in ein Appell „Keine Jugendhilfe zweiter Klasse“ bereits Ende Oktober gegen diese Vorhaben ausgesprochen. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende rechtliche Regelungen zu erarbeiten. Das Bundesjugendministerium führte aus diesem Grund ein Fachgespräch mit den Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch (30.11.2016). Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt dazu fest: Damit junge Geflüchtete Teilhabe-, Bildungs- und Ausbildungschancen tatsächlich wahrnehmen können, müssen ihnen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zur Verfügung stehen. Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit sprechen sich entschieden gegen „Sonderregelungen“ für junge Geflüchtete aus. Außerdem spricht sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür aus, dass die Leistungen der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens – auch für junge Volljährige – verbindlicher finanziert, abgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.

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