Schlagwort: Flüchtlinge

Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland

Bereits im Jahr 2005 veröffentlichte ein breites Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Vereinigungen von Anwält_innen und Richter_innen und Menschenrechtsorganisationen ein gemeinsames „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“, in dem das Bündnis Kritik übte. Sorge bereitete den Unterzeichner_innen des Memorandums die Behandlung von Asylanträgen, insbesondere die Qualität von Anhörungen und Entscheidungen im Asylverfahren. Knapp zehn Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Memorandums entstand bei unterzeichnenden Verbänden der Eindruck, dass sich an der in 2005 kritisierten Situation kaum etwas zum Positiven verändert hat. Daher sah sich das Bündnis herausgefordert, sein Anliegen wiederholt deutlich zu formulieren. Das neue Memorandum weist auf strukturelle Mängel im deutschen Asylverfahren hin. Es arbeitet die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den verschiedenen Phasen des Asylverfahrens heraus und stellt diesen die häufigsten festgestellten Mängel gegenüber. Anhand von Beispielsfällen werden einzelne Problembereiche besonders hervorgehoben.

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Individuelle Förderung und passende Hilfen für junge Geflüchtete

Mehrere Bundesländer hatten vorgeschlagen, dass Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ausschließlich durch diese Leistung der Jugendsozialrbeit zu fördern. Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen hatte sich in ein Appell „Keine Jugendhilfe zweiter Klasse“ bereits Ende Oktober gegen diese Vorhaben ausgesprochen. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende rechtliche Regelungen zu erarbeiten. Das Bundesjugendministerium führte aus diesem Grund ein Fachgespräch mit den Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch (30.11.2016). Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt dazu fest: Damit junge Geflüchtete Teilhabe-, Bildungs- und Ausbildungschancen tatsächlich wahrnehmen können, müssen ihnen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zur Verfügung stehen. Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit sprechen sich entschieden gegen „Sonderregelungen“ für junge Geflüchtete aus. Außerdem spricht sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür aus, dass die Leistungen der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens – auch für junge Volljährige – verbindlicher finanziert, abgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.

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Wohnsitzauflage für Geflüchtete nachbessern

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.

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Integration Geflüchteter und Geringqualifizierter in den deutschen Arbeitsmarkt

Um geflüchtete Menschen und Geringqualifizierte bestmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine große gesamtgesellschaftliche Anstregung unerlässlich. Viele dieser Menschen finden nicht von heute auf morgen den Weg in den erstern Arbeitsmarkt. Fehlende Sprachkenntnisse und Qualifizierungsunterschiede sind wesentliche Hürden für eine nachhaltige Beschäftigung. Deshalb haben sich der Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ein neues Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Damit erwerbsfähige, nicht mehr berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund und mit erheblichen Sprachdefiziten besser und schneller in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können, setzt die Regionaldirektion und der Zusammenschluss der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auf eine modulare Teilqualifizierung. Flächendeckend soll in Baden-Württemberg die Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) umgesetzt werden. Für die Umsetzung der IQSB wurden die fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte der Module, die sich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes orientieren, mit der Vermittlung von Fachsprache und (Arbeits)Kultur angereichert. Die Maßnahme dauert sechs Monate.

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Integration durch Bildung

Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen, finden die Grünen. In einer kleinen

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Keine Jugendhilfe zweiter Klasse für junge Flüchtlinge

Die Kosten für die Betreuung und Unterbringung junger Flüchtlinge bzw. Ausländer zu reduzieren, mit diesem Ziel ist das Land Bayern in die Jahreskonferenz der Länderchefs gestartet. Die Konferenz tagte vom 26.-28. Oktober in Rostock. Wenn es nach dem Willen Bayerns ginge, würden künftig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge pauschal in Einrichtungen des Jugendwohnens untergebracht. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Jugendsozialarbeit (SGB VIII, §13,3). Diese Form der Unterbringung ist kostengünstiger als andere Leistungen der Jugendhilfe wie beispielsweise Hilfen zur Erziehung. Allerdings würde damit völlig die individuelle Bedarfslage der jungen Menschen ignoriert. Jugendwohnen – als Teil der Jugendsozialarbeit – zielt darauf ab, jungen Menschen ein Zuhause zu bieten, während sie fernab ihres Wohnorts einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehen. In der Regel handelt es sich nicht um Angebote zur Verselbstständigung junger Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Daher kritisiert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) die bayerischen Pläne. In einem Appell wendet sich die AGJ mit über 40 anderen Organisationen gegen dieses Vorhaben. Die Beschlussvorlage für die Jahreskonferenz der Länderchefs sieht zudem vor, „gesetzlich sicherzustellen, dass sich Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Minderjährige konzentrieren (sollen).“ Die Unterzeichner des Appells, so auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, weisen diese Forderung entschieden zurück. Mit ihrem Appell hofften sie, die negativen Auwirkungen zu verhindern. Das ist leider nur bedingt gelungen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden die Bundesregierung bitten, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.

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