Seit dem Jahr 2014 werden in Bayern junge, in der Regel unbegleitete und minderjährige Flüchtlinge in großer, aktuell weiterhin steigender Zahl in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht und dort versorgt, begleitet und betreut. Neben Heimen der Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) und anderen Unterbringungsformen sind auch die Einrichtungen des Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII Orte, die diesen jungen Menschen zu einem vorübergehenden Zuhause werden. Die Einrichtungen des Jugendwohnens stellen sich landesweit gerne und engagiert der Herausforderung, dieser Zielgruppe passende Angebote zu machen. Sie sehen darin Chancen für die Jugendlichen und die Einrichtungen, erkennen aber auch Grenzen und Handlungsbedarfe. Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern möchte zu einer Klarheit für alle Beteiligten beitragen und beschreibt daher in diesem Papier das Selbstverständnis des Jugendwohnens im Kontext der Unterbringung der jungen Flüchtlinge.