Werden Abschottung und Abschreckung zur Regel in der Asylpolitik?

Die Bundesregierung plant die Leistungen für Tausende Flüchtlinge radikal zu kürzen leichter abschieben zu können und Sachmittel statt Geld zur Verfügung stellen zu wollen. So sieht es ein Gesetzentwurf des Innenministeriums vor. Demnach sollen Asylbewerber, für die Deutschland laut Dublin-Verordnung nicht zuständig ist, in Zukunft Leistungen ausschließlich in Form einer „Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ erhalten. Diese Leistungen sollen auch als Sachleistungen erbracht werden können, beispielsweise könnten das Fahrkarten und Reiseproviant sein. Damit sollen die Asylsuchenden zurück in das EU-Land, in das sie als erstes eingereist sind.

In den Lagern selber, so das Gesetz, will die Regierung finanzielle Zahlungen auf ein Mindestmaß reduzieren.

Auch Abschiebungen sollen nach diesem Entwurf in Zukunft erleichtert werden. Diese sollen nicht mehr wie bislang im Vorhinein angekündigt werden.

Aus der Sicht von PRO ASYL ist es empörend, dass der Entwurf zehntausende von Flüchtlingen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist sind, in die Obdachlosigkeit schickt: Konkret sollen alle Flüchtlinge keine Bezüge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. „Das Bundesinnenministerium schickt die Flüchtlinge, die die Bundesregierung zuvor nach Deutschland einreisen ließ, in die Obdachlosigkeit und in die soziale Entrechtung. Mit der Menschenwürde ist dieser Vorschlag unvereinbar. Menschen werden entwürdigt, um sie außer Landes zu treiben“, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Nach Aussagen der Bundesregierung zielt der Gesetzesentwurf darauf, die Asylverfahren zu beschleunigen. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Asylsuchende monatelang in unerträgliche Warteschleifen gezwängt werden können, indem die bereits vom BAMF angewandte Praxis, vor Beginn des Asylverfahrens die Asylsuchenden mit einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (sog. BÜMA) auszustatten, auf gesetzliche Grundlage gestellt wird. (§ 63a AsylVfG).

Der Gesetzesentwurf enthält weitere problematische Regelungen, wie ## Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate (§ 47 Abs. 1 S. 1 AsylVfG),
## Sachleistungen statt Bargeld in den Erstaufnahmeeinrichtungen (§ 3 AsylblG),
## die dauerhafte Kasernierung von Asylsuchenden aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten bis zur Abschiebung (§ 47 Abs. 1a AsylVfG),
## eine Verschärfung des Flughafenverfahrens (§ 18a AsylVfG),
## die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten“

Quelle: Bundesinnenministerium; Pro Asyl; tagesschau.de

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