Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts bringt für Tausende seit Jahren geduldete Ausländerinnen und Ausländer endlich die Perspektive auf einen rechtmäßigen humanitären Aufenthalt. Damit endet für viele Geduldete und ihre Familien, die längst ihre Heimat hier gefunden haben, eine jahrelange Unsicherheit. Mit dem stichtagsunabhängigen Bleiberecht beenden wir den unerträglichen Zustand der Kettenduldungen und eröffnen den Betroffenen die Chance, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf will die Rechtsstellung von Ausländern, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt „anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben“ oder schutzbedürftig sind, stärken.

Für jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, wurde für die Dauer der Ausbildung ein Schutz vor Abschiebung erreicht. Im Falle eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses können sie dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit in Deutschland bleiben. Nichts desto Trotz sind gerade für junge Geduldete noch weitere rechtliche Verbesserungen durchzusetzen.

Andererseits sieht das Gesetz vor, „verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht“ in Deutschland zusteht, zu beenden und ihre Ausreisepflicht gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Der Innenausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt.

Verbesserungen gibt es auch beim Ehegattennachzug. Die Regelung zum Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise wird geändert. Damit nimmt der Deutsche Bundestag Argumente aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg auf. Der Gerichtshof hatte deutlich gemacht, dass die Genehmigung der Familienzusammenführung die europäische Grundregel sein muss.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Özoguz

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