Tag: 10. Oktober 2005

KAM-info-migration 2005/09-10

KAM-info-migration 2005/09-10 vom 05. Oktober 2005 Der aktuelle Newsletter KAM-info-migration vom 05. Oktober 2005 liegt vor. Themen: 1. Interkulturelle Woche 2005 beendet 2. Leben in

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6. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Juni 2005

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: ‚Ausbildungsbeteiligung [von Migrantinnen und Migranten] weiterhin rückläufig‘ ‚Trotz dieser hohen Unversorgtenquote sind ausländische Jugendliche an den beruflichen Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nur unterproportional beteiligt.‘ ‚Nach wie vor ist es der öffentliche Dienst, dessen Ausbildungsleistung am geringsten ist: gerade 2,6% der Auszubildenden haben hier eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit.‘ ‚Ein erheblicher Teil [der jungen Migrant/inn/en] verfügt über gute Schulabschlüsse, ist zweisprachig und bikulturell aufgewachsen, hat eine hohe Bildungsmotivation und ist dennoch beim Übergang in eine berufliche Ausbildung im Vergleich zu Deutschen benachteiligt.‘

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Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung junger Menschen

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung junger Menschen: ‚Angesichts der hohen Bedeutung einer Berufsausbildung für die berufliche Integration junger Menschen, ist die Tatsache, dass etwa jede(r) Siebte (15%) eines Altersjahrgangs ohne Berufsausbildung bleibt, bedenklich.‘ ‚Zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund gehört auch die Bereitschaft der deutschen jungen Menschen, sich mit den Hintergründen von Migration sowie mit nationalen und kulturellen Unterschieden auseinanderzusetzen.‘

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Handlungsempfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe

Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und Bundesagentur für Arbeit: Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe: Handlungsempfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe: ‚ – Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB II sind für Jugendliche nur nachrangig gegenüber der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit (§ 3 Abs. 2 SGB II)‘ ‚ – Die Angebote der Jugendsozialarbeit im Rahmen von Jugendhilfe sind durch das SGB II nicht überflüssig geworden.‘ ‚ Das SGB II wird nur dann nachhaltige Wirkung auf dem Arbeitsmarkt entfalten können, wenn sich auch die bildungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessern.‘

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